Hallo zusammen,
bin bei der Debeka privat Krankenversichert. 10/2005 habe ich bei einem Optiker einen Sehtest gemacht und dieser hat festgestellt, dass ich eine Brille oder Kontaktlinsen brauche. Aufgrund meiner Eitelkeit habe ich mich für weiche Kontaktlinsen entschieden. Dabei handelt es sich um weiche Jahreslinsen. Die eingereichte Rechnung/Bestätigung des Optikers war für eine Erstattung der Beiträge nicht ausreichend - Ich sollte zu einem Augenartzt gehen und ein Attest für diese Kontaktlinsen geben lassen, also einen ärztlichen Nachweis, dass die Linsen benötigt werden. Gesagt, getan, 200 Euro für das Augenarzt-Attest hingelegt und an die Debeka geschickt. Tatsächlich wurden mir nun die Kontaktlinsen und das Attest teilweise erstattet. Auf dem Schreiben wurde mir dann mitgeteilt, dass es nur einmalig ein ärztliches Attest braucht, danach würde die Rechnung des Optikers ausreichen. Nachdem jetzt fast ein Jahr um ist, habe ich mir diesmal wesentlich günstiger übers Internet die gleichen Kontaktlinsen bestellt und die Rechnung eingereicht. Nun, die Debeka hat zwar bezahlt, jedoch schreibt sie nun, dass die Erstattung leztmalig ohne Attest auf freiwilliger Basis erfolgt. D.h. ich hätte wieder ein Attest des Augenarztes benötigt. Wie ist das nun wirklich? Was wäre, wenn ich Monatslinsen benutzen würde und jedes Monat neue Linsen kaufen müsste. Kann sich die KV von einer Zahlung davonschwören ??
Danke !!
KV: Kontaktlinsen
25. August 2006
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Frage vom 25. August 2006 | 16:13
Von
Status: Schüler (205 Beiträge, 82x hilfreich)
KV: Kontaktlinsen
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#1
Antwort vom 28. August 2006 | 13:17
Von
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