Käufer hat die Prämie für Wohngebäudeversicherung nicht gezahlt, jetzt Inkasso von der Versicherung

17. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Saisonlauff
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer hat die Prämie für Wohngebäudeversicherung nicht gezahlt, jetzt Inkasso von der Versicherung

Guten Tag,

der Käufer ist seit 01.06.2018 für Nutzen und Lasten zuständig, weil er Haus gekauft hatte.

Die Versicherung Prämie von 01.06.2018 - 01.01.2019 muss einmalig überwiesen werden, was der Käufer nicht gemacht hat.

Der Verkäufer hat versucht in den letzten Monaten den Käufer zu erreichen, damit endlich die Prämie bezahlt wird. Aber, weil nichts passiert ist hat die Versicherung Mahnungen usw.. verschickt an den Verkäufer. Vor 2 Wochen ist ein Inkasso beauftragt worden um die Prämie einzufordern + mit haufen Gebühren und der Versicherungsschutz ist weg.

Der Verkäufer will nicht zahlen, weil seit August 2018 ist er auch nicht mehr der Eigentümer, weil nicht mehr im Grundbuch steht. Die Versicherung wollte letzte Woche wissen wer der Käufer sei, weil die einen Grundbuchauszug machen möchten, weil die erfahren haben, dass das Haus verkauft wurde (der Vermittler hat denen mitgeteilt).

Jetzt zur Frage:
Wer muss es jetzt bezahlen? Wer zahlt das Inkasso? Muss der Verkäufer eine Teilzahlung zahlen? Oder ist der Verkäufer raus seid er nicht mehr im Grundbuch steht und die Versicherung wird die komplette Prämie + Inkasso Gebühren auf den Käufer übertragen?

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Hat der Verkäufer denn zeitnah den Verkauf an die Versicherung gemeldet?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Für die V ist der Zeitpunkt des grundbuchamtl. Übergangs maßgeblich. (Habt ihr bereits einen Auszug an die V geschickt???)
Vorher bleibt es aus Sicht der Versicherung dein Haus und damit bist du auch für die Prämie verantwortlich.
Solltest du mit dem Käufer eine diesbezügliche Regelung im Kaufvertrag getroffen haben, kannst du das natürlich einfordern. Was er mit mit Weiterverkauf macht, ist dann nicht dein Problem.

Ist bereits ein Auszug vorgelegt worden, sind beide Parteien für die Prämie Schuldner, wen sich die V dann aussucht, ist egal.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Berlin 1
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)


Abschnitt 2 - Sachversicherung (§§ 88 - 99)



§ 95
Veräußerung der versicherten Sache
(1) Wird die versicherte Sache vom Versicherungsnehmer veräußert, tritt an dessen Stelle der Erwerber in die während der Dauer seines Eigentums aus dem Versicherungsverhältnis sich ergebenden Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers ein.
(2) Der Veräußerer und der Erwerber haften für die Prämie, die auf die zur Zeit des Eintrittes des Erwerbers laufende Versicherungsperiode entfällt, als Gesamtschuldner.
(3) Der Versicherer muss den Eintritt des Erwerbers erst gegen sich gelten lassen, wenn er hiervon Kenntnis erlangt hat.

§ 96
Kündigung nach Veräußerung
(1) 1Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber einer versicherten Sache das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. 2Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
(2) 1Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode zu kündigen. 2Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
(3) Im Fall der Kündigung des Versicherungsverhältnisses nach Absatz 1 oder Absatz 2 ist der Veräußerer zur Zahlung der Prämie verpflichtet; eine Haftung des Erwerbers für die Prämie besteht nicht.


.....

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Saisonlauff):
Der Verkäufer will nicht zahlen, weil seit August 2018 ist er auch nicht mehr der Eigentümer, weil nicht mehr im Grundbuch steht.


Wird er aber müssen - gesamtschuldnerische Haftung.
Er darf sich dann mit der Regelung aus dem Kaufvertrag an den Käufer wenden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.879 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen