Kann Tochter (Studentin) in Familienversicherung bleiben?

14. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Alenemor72
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann Tochter (Studentin) in Familienversicherung bleiben?

Hallo, meine Tochter lebt neuerdings im eigenen Haushalt in einer anderen Stadt. Sie studiert. Sie ist bei meinem Exmann familienversichert in der GV. Ich zahle mehr Unterhalt, als der Vater, bin Beamtin. Kann Tochter weiterhin in der Familienversicherung des Exmannes bleiben? Oder MUSS sie in die Beihilfe/PKV zu mir wechseln?
Gruß

-- Editiert von Moderator topic am 16.02.2022 15:09

-- Thema wurde verschoben am 16.02.2022 15:09

Probleme mit der Versicherung?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Alenemor72):
Kann Tochter (Studentin) in Familienversicherung bleiben?
Ja. Kann sie.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Es kommt natürlich auch auf das Einkommen der Eltern an.
Die GKV fragt regelmäßig das Einkommen beider Elternteile ab.
Wenn das Einkommen des privat versicherten Elternteils über der Beitragsbemessungsgrenze der GKV liegt, kann das Kind nicht mehr in der Familienversicherung bleiben.
Das hat aber nicht mit der Wohnsituation zu tun.
Wenn vorher die Einkommensgrenze durch das PKV-Elternteil nicht überschritten war, ändert sich das nicht durch dadurch, dass das Kind einen eigenen Haushalt hat.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
Alenemor72
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Wenn das Einkommen des privat versicherten Elternteils über der Beitragsbemessungsgrenze der GKV liegt,

Ich habe ein A13-Gehalt (4100 netto), der Vater (Exmann)ein niedrigeres Einkommen als ich. Trotzdem kann die in seiner Familienversicherung bleiben?

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47593 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat (von Alenemor72):
Ich habe ein A13-Gehalt (4100 netto),


Dann liegst Du mit Deinem Bruttogehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (4.837,50€).

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Es wird zumindest knapp.

Es liegt aber nicht am Auszug der Tochter, sondern an Ihrem Einkommen. Wenn das Einkommen des höherverdienenden Elternteils über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, würde das Kind auch dann aus der Familienversicherung fliegen, wenn es noch bei den Eltern wohnen würde.

Es könnte sinnvoll sein, bei der gesetzlichen Krankenversicherung nachzufragen.
Denn wenn die gesetzlichen Krankenversicherung erst nachträglich herausbekommt, dass die Voraussetzungen für eine Familienversicherung nicht (mehr) vorlagen, dann müssen für das Kind evtl. Beiträge nachgezahlt werden. Das kann sehr ärgerlich werden, wenn man dann feststellt, dass ein rechtzeitiger Wechsel zur Beihilfe günstiger gewesen wäre.

By the way: Ich kenne eine Familie, da hat das besser verdienende Elternteil (beamtet) auf eine Beförderung verzichtet, damit die Kinder weiter in der Familienversicherung des schlechter verdienenden Elternteils (gesetzlich versichert) bleiben können. Durch die Beförderung wäre die Einkommensgrenze überschritten gewesen und die zusätzlichen Krankenversicherungskosten für die Kinder hätten den Einkommenszuwachs durch die Beförderung ins Gegenteil verkehrt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
Alenemor72
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Es liegt aber nicht am Auszug der Tochter, sondern an Ihrem Einkommen. Wenn das Einkommen des höherverdienenden Elternteils über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, würde das Kind auch dann aus der Familienversicherung fliegen, wenn es noch bei den Eltern wohnen würde.

Hmm... in einem Artikel der Süddeutschen finde ich das: „Ausgenommen hiervon sind unverheiratete Paare: Hier reicht für eine Aufnahme in die Familienversicherung aus, wenn ein Elternteil gesetzlich versichert ist, unabhängig davon, ob es mehr oder weniger verdient als der privat versicherte Partner". Bei geschiedenen Elternteilen müsste das doch dann auch so sein, oder?

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