Guten Tag!
Ich dtehe gerade im Dunkeln und hoffe, jemand bringt Licht in die Angelegenheit...
Nehmen wir an, A hat eine Krankenhauszusatzversicherung (Einzelzimmer) seit gut 3 Jahren. Nun war Person A dieses Jahr schon zweimal kurz im Krankenhaus und müsste wieder für über zwei Wochen hin. Nun weiss man ja, dass andere Versicherungen (Rechtsschutz, Hausrat) bei zuviel Inanspruchnahme kündigen, aber kann diese das auch?
Aus den AVB der DKV wird A nicht richtig schlau...
Vielleicht kann jemand mir bzw. A helfen?
Liebe Grüße
Megami
-- Editiert von Megami am 21.08.2019 11:17
Kann die Versicherung kündigen?
21. August 2019
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Frage vom 21. August 2019 | 11:01
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 4x hilfreich)
Kann die Versicherung kündigen?
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 21. August 2019 | 13:53
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
ZitatNun weiss man ja, dass andere Versicherungen (Rechtsschutz, Hausrat) bei zuviel Inanspruchnahme kündigen, aber kann diese das auch? :
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die AVB unter dem Stichwort "Kündigungsfrist" sogar eine ziemlich genaue Antwort liefert, ob die Versicherung kündigen kann.
Darüber hinaus existiert regelmäßig ein außerordentliches Kündigungsrecht im Schadenfall.
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