Kapitallebensversicherung R+V

14. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Robert30
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 25x hilfreich)
Kapitallebensversicherung R+V

Hallo ,

ich hab mal wieder ein größeres Problem bzw. meine Lebensgefährtin .

Folgendes im Juni 2013 ist der Vater meiner Lebensgefährtin gestorben ,im Juli 2014 hat sie von der R+V Versicherung einige Schreiben erhalten das auf ihren Namen eine Hausratversicherung und eine Kapitallebensversicherung läuft aber seit Juli 2013 keine Beiträge mehr gezahlt wurden.
Soweit so gut ,nun ist es so das wir herausgefunden haben das ihr Vater schon im Jahre 1990 speziell die Lebensversicherung als "Notnagel" für seine Tochter abgeschlossen und auch monatlich bis zum Jahr 2013 bezahlt hatte, der Haken an der Geschichte ist sie hat das überhaupt nicht gewusst.
Seit August 2014 sind wir nun im Kontakt mit der Versicherung ein Mitarbeiter hatte uns empfohlen die Versicherung beitragsfrei zu stellen weil in diesem Fall eine größere Auszahlung zu erwarten sei, das wäre uns sehr gelegen gekommen da wir zu diesem Zeitpunkt im Umzugsstress waren.
Wir hatten das ganze schriftlich getätigt aber bekamen leider keine Antwort zurück, daraufhin setzten wir ein erneutes Schreiben auf mit der Bitte um freistellung wieder keine Reaktion stattdessen kam von einem Anwalt eine Mahnung das wir doch bitte die offenen Beiträge bezahlen sollen.
Daraufhin haben wir die Beiträge bezahlt und Postwendend eine Kündigung für die Lebensversicherung verfasst das alles war im November 2014.
Jetzt im Januar kommt endlich eine Bestätigung der Kündigung mit dem Vermerk "da die Lebensversicherung beitragsfrei gestellt wurde ist eine Kündigung erst zum 01.09.2015 möglich"
Problem: Wir hatten nie eine Bestätigung geschweige den Auszahlungsbetrag bei einer Beitragsfreistellung erhalten
Das ist doch ein Witz wir hatten ja schon im Vorjahr gekündigt ,mir macht es den Eindruck das die R+V Zeit schinden will weil selbst bei einer Kündigung ist das ein recht hoher Betrag den sie auszahlen müssen und da meine Lebensgefährtin ihren Job erst verloren hat wär das jetzt eine schöne Absicherung.
Ist das alles so rechtens oder was kann man noch tun ,weil so langsam nervt das mit der Warterei einmal melden sie sich dann wieder nicht dann wieder erst Monate später.
Danke im vorraus für die Hilfe

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-- Editiert Robert30 am 14.01.2015 10:24

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7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Robert30
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 25x hilfreich)

Sorry war zu langsam ich wollte das nochmal ausführlicher erläutern und hab vergessen vorher den alten Beitrag zu löschen, danke für den Hinweis

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

quote:
Wir hatten nie eine Bestätigung geschweige den Auszahlungsbetrag bei einer Beitragsfreistellung erhalten


Bei einer Beitragsfreistellung ist keine Auszahlung vorgesehen.

wie im anderen Thread erwähnt, es gibt eine Hotline, der einfachste weg ist dort zu Fragen.
und Zwar der Versicherungsnehmer /Tochter, andere bekommen keine Auskunft

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Robert30
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 25x hilfreich)

Die Hotline kenne ich die konnte uns aber nicht weiterhelfen weil sie angeblich keine Unterlagen hatten ,wir hatten aber sehrwohl bei einer Beitragfreistellung eine Auszahlung zugesichert bekommen ,wir hatten im November ein Schreiben bekommen in dem aufgezeigt wurde was in welchem Falle ausgezahlt wird , zum einen die Auszahlung bei einer Kündigung ,eine Einmalauszahlung und zum anderen eine Auszahlung im Falle der Beitragsfreistellung.


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Ich kombieniere mal:

Im dem Schreiben steht, welche Auszahlung am Ende der Laufzeit im Falle einer Beitragsfreistellung zu erwarten wäre.
Alles andere wäre sehr Weltfremd.

Denn eine Freistellung begründet keine Auszahlung. Scheinbar ist der Vertrag ja nun beitragsfrei, da muss also was gelaufen sein, und das kann mit 100%iger Sicherheit dort beauskunftet werden.



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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Richtig, bei einer Beitragsfreistellung läuft der Vertrag bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit beitragsfrei weiter und wird dann ausgezahlt.
Nun habt ihr aber gekündigt. Ihr solltet euch darauf einstellen, dass es massiv Abzüge beim Überschuss geben wird! Wenn der Vertrag bereits 1990 abgeschlossen wurde, dann ist es mittelgroßer Schwachsinn nicht bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit zu warten und den Vertrag jetzt schon aufzulösen.
Damals waren glaube ich so 30 Jahre die normale Laufzeit. Zumindest war das bei meiner 1989 abgeschlossenen KLV der Fall. Sollte 09/2015 das reguläre Ende (25 Jahre) erreicht werden, dann ist alles in bester Ordnung.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wir hatten nie eine Bestätigung geschweige den Auszahlungsbetrag bei einer Beitragsfreistellung erhalten <hr size=1 noshade>

Dann sollte man sich fragen, ob die unterlagen überhaupt bei der Versicherung angekommen sind. Vermutlich nichts per Einschreiben gesendet?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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