Hallo, ich habe 1993 eine Kapitallebensversicherung mit Laufzeit bis 30.09.2031 abgeschlossen. Im Jahre 2005 mußte ich leider für ca. 1,5 Jahre Arbeitslosengeld II (Hartz4) beantragen.
Um den Wert der LV zu schützen habe ich mit der Versicherung einen Verwertungsausschluß nach § 165 Abs. 3 VVG geschlossen. Wortlaut: "Eine Verwertung der Ansprüche aus diesem Vertrag vor dem Eintritt des Versicherungsnehmers in den Ruhestand wird hiermit in den nachfolgen genannten Grenzen ausgeschlossen.Der Wert der vom Verwertungsausschluß betroffenen Ansprüche beträgt 200 € je vollendetem Lebensjahr des Versicherungsnehmers und seines Partners, höchstens jedoch 13.000 € beim Versicherungsnehmer und beim Partner."
Was passiert nun wenn die Versicherung 2031 fällig wird? Zu diesem Zeitpunkt bin ich 60 Jahre alt und noch nicht in "staatlicher Altersrente" (dies wäre frühenstens 2034 möglich). Die Ablaufleistung beträgt ca. 58.000 €.
Darf die Versicherung dann den Wert des Verwertungsausschlusses (13.000 € für mich und 13.000 € für meine Frau) solange einbehalten bis ich in Rente gehe und zahlt nur die Differenz zu den 58.000 € aus?
Oder darf die Versicherung sogar den kompletten Betrag blockieren bis 2034?
Kapitallebensversicherung - teilweiser Verwertungsausschuß, was passiert bei Fälligkeit?
15. Oktober 2025
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Frage vom 15. Oktober 2025 | 15:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kapitallebensversicherung - teilweiser Verwertungsausschuß, was passiert bei Fälligkeit?
#1
Antwort vom 15. Oktober 2025 | 22:41
Von
Status: Legende (19924 Beiträge, 7231x hilfreich)
wieso fragst du das nicht die versicherung?
Und jetzt?
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