Hallo liebe Forum-Gemeinde.
Folgender SV:
Mein KFZ wurde während der Dienstzeit von Unbekannten zerkratzt. Erheblicher (augenscheinlicher) Lackschaden.
Das KFZ wird auch im Rahmen des Außendienstes eingestezt.
Nun wurde der Schaden der Versicherung des Arbeitgebers gemeldet. Dieser bittet nun darum, ein Gutachten nach Kaskogesichtspunkten (Kaskogutachten) einzureichen.
Was ist der Unterschied zu einem normalen Gutachten?
Danke und Gruß
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""Eyy, wohin......Gehn-Italien?! und Gehn-Italien schreibt man mit-ohne h "
Kasko-Gutachten
14. August 2014
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Frage vom 14. August 2014 | 16:07
Von
Status: Schüler (204 Beiträge, 85x hilfreich)
Kasko-Gutachten
#1
Antwort vom 14. August 2014 | 17:52
Von
Status: Lehrling (1026 Beiträge, 491x hilfreich)
Hallo,
im Normalfall schivkt die Versicherung eh den Gutachter im Kaskoschaden.
Da die Kasko einen vertraglichen Anspruc darstellt, braucht das Gutaschten im Vergleich zum Haftpflicht Gutachten ( gesetzl Abspruch), ein bestimmte Teile nicht enthalten.
Beispiel Wertminderung, Lacktonangleichung
Mfg
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""
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