Kasko-Versicherung - Totalschaden

17. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.08.2018 21:04:09
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Kasko-Versicherung - Totalschaden

Hallo zusammen.
Anfang Juli hatte ich einen Unfall, den ich selbst verschuldet habe. Mein Fahrzeug war 2 Jahre alt, 8-fach bereift und mit einiger Zusatzausstattung. Es war Vollkasko versichert.
Das Gutachten stellte den Wiederbeschaffungswert auf 11.100€ fest und die Reparaturkosten auf 14.800€. Nun haben wir ein anderes Fahrzeug im Wert von 9.500€ gekauft plus ein Satz Sommerreifen mit Felgen im Wert von 1.300€. Hinzu kommt noch 200€ fällige Inspektionskosten für die Garantieverlängerung sowie Kosten für das Anmelden und die Nummernschilder.
Die Versicherung ist nun nicht bereit, uns den gesamten Betrag für den Erwerb eines gleichwertigen Fahrzeuges zu erstatten, sondern nur die 9.500€.
Ist das denn so korrekt?

Probleme mit der Versicherung?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1249x hilfreich)

was haben denn die Sommerreifen damit zu tun - Du wirst doch beim Unfall nur einen Satz Reifen auf dem Auto gehabt haben? Wenn Du Dir nun das gleiche Modell wieder kaufst, passen die alten Sommerreifen doch immer noch.

Warum hast Du Dir nicht einach den den Wiederbeschaffungswert nach Gutachten auszahlen lassen - damit hätte es doch fast genau gepasst?

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#2
 Von 
guest-12320.08.2018 21:04:09
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Es ist nun mal ein anderes Auto geworden. Zudem passen die alten Reifen nicht mehr auf das neue Fahrzeug. Außerdem zahlt die Versicherung nur den Wiederbeschaffungswert minus Mehrwertsteuer aus. Das wären dann 9327€ gewesen.
Meiner Meinung nach muss doch ein gleichwertiges Fahrzeug gekauft werden. Also dann auch 8-fach bereift...

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1026 Beiträge, 491x hilfreich)

Die Versicherung rechnet im Totalschadenfall nach Gutachten ab.

d.h. Wiederbeschaffungswert - Restwert
Im Gutachten wird natürlich auch die Ausstattung des Fzg berücksichtigt.
Natürlich gehören weitere Reifen nicht dazu, diese wurden durch den Unfall nicht beschädigt und können ohne weiteres verkauft werden.

Durch den FZG-Verkauf zum Restwert kommt man dann auf den Wiederbeschafftungswert =Wert des FZg VOR dem Unfall.

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EDIT: einige Versicherer übernehmen sogar die Kosten für die An- und ABmeldung

-- Editiert Lazyboy am 17.09.2013 12:58

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.08.2018 21:04:09
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Das ist nicht zufriedenstellend.
Das neue Auto hatte Winterreifen auf Stahlfelge. Das Unfallfahrzeug hatte Leichtmetallfelgen mit Sommerbereifung. Hätte der Autohändler den Satz neue Reifen auf den Autokaufpreis draufgerechnet, würde die Versicherung vermutlich den gesamten Preis bezahlen, oder nicht?

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#5
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 997x hilfreich)

Dies kann für dich unzufriedend sein. Und jetzt?

Mit einer Kasko-Versicherung ist nunmal das Auto versichert. Ob du nun 4, 8 oder X Reifen noch hast ist hierbei irrelevant.

Die Versicherung zahlt dir das Geld aus, was der Gutachter abrechnet (sofern alles seine richtigen Wege gegangen ist). Und wie in deinem Fall für einen gleichwertigen Wagen.

Somit hättest du damit die Reifen weiternutzen können.

Nebenbei erwähnt: Es gibt Versicherungen, die Total-Schäden innerhalb von 2 Jahren bei Neuwägen komplett ersetzen.

Gruß
ASD

P.S.: Die Versicherung hätte natürlich die Bereifung aus den bezahlten Verkaufspreis abgerechnet, da nachvollziehbar in der Rechnung.

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-- Editiert asd1971 am 17.09.2013 13:32

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