Kein Anrecht auf Krankengeld trotz normaler KV-Beitragszahlungen?

8. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Max Richter
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)
Kein Anrecht auf Krankengeld trotz normaler KV-Beitragszahlungen?

Hallo,
bin wegen Schwerbehinderung und 100% MdE schon seit 29 Jahren Erwerbsunfähig. Trotzdem arbeite ich de facto bereits 25 Jahre im Angestelltenverhältnis ("zu Lasten meiner Restgesundheit") und zahle seitdem die vollen KV-Anteile als Arbeitnehmer. Jetzt bin ich erstmals länger als 6 Wochen krank und bekomme nach der Lohnfortzahlung kein Krankengeld mit der Begründung, dass ich ja jetzt Anspruch auf EU-Rente hätte. Diese ruhte in der Vergangneheit und beträgt auch nur knapp 750,--. Mein Krankengeld läge um einige hundert Euro höher.
Ist das rechtens?

Vielen Dank für Eure Hilfe
Max

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 151x hilfreich)

Sofern es um eine volle Erwerbsminderungsrente bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente nach altem Recht geht und diese tatsächlich nur wegen des zu hohen Verdienstes ruhte, dann hat die Krankenkasse leider recht. Zu lesen in Par. 50 SGB V.
http://https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__50.html

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