Kein Krankengeld wegen Anrechnung Resturlaub

27. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
matthess
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Krankengeld wegen Anrechnung Resturlaub

Hallo,

ich beziehe seit einigen Monaten Krankengeld und werde demnächst, aufgrund von Berufsunfähigkeit eine berufliche Rehabilitation, beginnen.
Meinen Arbeitsplatz werde ich zum Vortag kündigen und ich werde auch bis dahin krankgeschrieben. Mit Beginn der Umschulung erhalte ich Übergangsgeld. Meine Krankenkasse hat mir jetzt telefonisch mitgeteilt, dass sie mir das Krankengeld schon 14 Tage vorher streichen wird, da ich noch Anspruch auf Resturlaub hätte und mein Chef mir diesen auszahlen müßte, da ich diesen nicht mehr antreten könnte. Diese Urlaubsvergütung (die mir mein Chef höchstwahrscheinlich nicht ohne Widerstand auszahlen würde) müsse mir die Krankenkasse anrechnen.

Stimmt diese Aussage der Krankenkasse?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

>>>>die mir mein Chef höchstwahrscheinlich nicht ohne Widerstand auszahlen

frag ihn doch erstmal ;)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
matthess
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Darf die Krankenkasse denn die Krankengeldzahlung streichen, wenn ich eine Urlaubsabgeltung erhalte? Wäre das nicht als einmaliges Arbeitsentgelt anzusehen, welches laut § 49 SGB V nicht zum Ruhen der Krankengeldzahlung führt?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

Wieso Urlaubsabgeltung, das ist dein ganz normales Arbeitsentgeld?

Ich finde, machst hier unnötig die Pferde scheu. Die KK hat recht, Krankengeld ist Lohnersatz und wenn due Anspruch auf Lohn hast bekommst du keinen Ersatz ..

Du solltest dich an deinen Chef wenden, wenn der sich weigert stellst du die Frage im Arbeitsrecht ;)

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