Kein Sonderkündigungsrecht bei drastischer Beitragserhöhung bei Unfallversicherung ?

19. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Traxdata
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 56x hilfreich)
Kein Sonderkündigungsrecht bei drastischer Beitragserhöhung bei Unfallversicherung ?

Hallo allen Fachleuten!

Ich hatte vor x-Jahren eine Unfallversicherung für meinen Sohn abgeschlossen. Dieser wurde nun im Juli 18.

Ich wurde diesbezüglich von unserem Versicherer angeschrieben, dass ich nun zwei Möglichkeiten hätte:

a) der Beitrag bleibt gleich und die Versicherungssummen sinken (um mehr als 50 %) - oder
b) die Summen bleiben gleich und der Beitrag wird erhöht (um nahezu 100%).

Ich habe daraufhin die Versicherung sofort gekündigt, da ich davon ausgegangen bin, dass ich aufgrund der drastischen Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht habe.

Habe meinen Sohn zwischenzeitlich bei einer anderen Versicherung versichert, deren Konditionen die des bisherigen Versicherers Iduna Nova um Längen schlagen.

Heute, 3 Wochen nach meiner Kündigung, teilt mir die Iduna Nova mit, dass ein Kündigungsrecht nicht bestehe und Sie die Kündigung zum 01.09.2007 !!! notiert hätten.
Ich soll also noch 1 Jahr länger zahlen.

Ist das korrekt so ? Muss ich das wirklich hinnehmen ?

Danke fürs Lesen...
...hilfreiche Antworten sind mir höchst willkommen :-) !

Gruß
Traxdata

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

>>>Muss ich das wirklich hinnehmen ?

ja!

dein sohn ist mit der volljährigkeit bedingungsgemäß vom kindertarif in den normaltarif eingestuft worden. ab jetzt zählt nicht mehr das alter sondern die berufsgruppe.

einzige möglichkeit sehe ich, das die kündigung nicht unverzüglich zurückgewiesen wurde aber soetwas kann ein vr auch aussitzen.

der vertreter, des vu mit den tollen konditionen, hätte dies aber wissen müssen, also lass ihn sich kümmern und sein geld ins verdienen bringen ;)

8x Hilfreiche Antwort

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