Kein TÜV keine Versicherung und doch möchte ich mit PKW nach Hause ! Aber wie??

23. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Echtblond
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein TÜV keine Versicherung und doch möchte ich mit PKW nach Hause ! Aber wie??

Bin vor 8 Jahren mit meinem PKW nach Spanien eingereist.
Den PKW hatte ich neu zugelassen. Das heißt zu dem Zeitpunkt meiner Reise nach Spanien war er angemeldet und durch die Deckungskarte auch versichert.
Durch viele Umstände und jede Menge an Arbeit, Stress usw. habe ich versäumt, vergessen (typisch Blondine) meine Steuern und die Versicherung weiter zu bezahlen.
Der PKW steht seit meiner Einreise in der Garage.
Jetzt möchte ich gerne meinen PKW wieder mit zurück nach Deutschland nehmen.
A. Wie mache es dies am geschicktesten? OHNE Versicherungsschutz und ohne TÜV?
B. Was könnte (wird) mich dort erwarten? Polizei, Anzeige, Bußgeld, Punkte und und und
Wäre sehr nett wenn IHR mir ein paar gute Tipps geben könntet.
Bedanke mich im Voraus für die freundliche Mitarbeit

-- Editier von Echtblond am 23.08.2016 11:22

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Echtblond):
Wie mache es dies am geschicktesten? OHNE Versicherungsschutz und ohne TÜV?

A) auf einem Anhänger
B) auf einem Abschlepper
C) auf einem Autotransporter
D) mit einem gemieteten Sprinter:



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Echtblond
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Besten Dank

hat jemand auch eine Antwort auf die zweite Frage?

Was könnte (wird) mich dort erwarten? Polizei, Anzeige, Bußgeld, Punkte und und und???!!!

-- Editiert von Echtblond am 23.08.2016 11:54

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Wenn sie eine Antwort haben sollten sie die passende Frage dazu auch ordentlich stellen. was soll denn wen wann erwarten? Sollten Sie vor haben mit dem PKW nach DE zu fahren, also ohne Anhänger könnten Sie genau die genannten Dinge erwarten.

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#4
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Echtblond):
Besten Dank

hat jemand auch eine Antwort auf die zweite Frage?

Was könnte (wird) mich dort erwarten? Polizei, Anzeige, Bußgeld, Punkte und und und???!!!

-- Editiert von Echtblond am 23.08.2016 11:54


Da wird evt. gepfändet werden (sofern die Versicherung eine Klage angewiesen hat) und natürlich Schufa.

Wieso manche nicht auf das naheliegendste kommen: wieso nicht einfach die Versicherung anrufen und die offenen Posten bezahlen? Dann ist zumindest das Thema erledigt.

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#5
 Von 
Echtblond
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

sicher erfolgte nach einiger Zeit eine Zwangsstilllegung meines PKW.

Bis zu welchem Zeitpunkt müsste ich dann die Steuern bzw. die Versicherungen nachzahlen? Bis zu diesem Datum??

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#6
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Echtblond):
sicher erfolgte nach einiger Zeit eine Zwangsstilllegung meines PKW.

Bis zu welchem Zeitpunkt müsste ich dann die Steuern bzw. die Versicherungen nachzahlen? Bis zu diesem Datum??


Seid dem Umzug nach Spanien. Die Versicherung wird (wahrscheinlich) 1-2 Jahre Prämien verlangen, da diese wohl den Vertrag gekündigt hat.

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#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3774x hilfreich)


Die Frage kann ich auch nicht ganu beantworten, aber es wäre vllt. mal an der Zeit, sich den Altlasten zu stellen und Kontakt aufzunehmen.

Zitat:
Durch viele Umstände und jede Menge an Arbeit, Stress usw. habe ich versäumt, vergessen (typisch Blondine) meine Steuern und die Versicherung weiter zu bezahlen.


So einfach fällt das nicht dem Vergessen anheim: Die Gläubiger erinnern einige Mal daran (Mahnung) und schicken auch persönliche "Boten" (Gerichtsvollzieher).



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#8
 Von 
Echtblond
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
So einfach fällt das nicht dem Vergessen anheim: Die Gläubiger erinnern einige Mal daran (Mahnung) und schicken auch persönliche "Boten" (Gerichtsvollzieher).


Wie hätten die "Gläubiger" oder der persönlichen "Bote" mich im Ausland daran "erinnern" sollen? Nirgends wird die "Meldepflicht" so streng gehandhabt wie in Deutschland. Die Spanier sehen das viel lockerer. Hier genügt eine Adresse in einem "POST-OFFICE" mehr benötigst man hier nicht.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Echtblond):
Wie hätten die "Gläubiger" oder der persönlichen "Bote" mich im Ausland daran "erinnern" sollen?

Dazu gibt es das Instrument der öffentlichen Zustellung. Die wird dann im jeweiligen Gericht ausgehangen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Echtblond):
sicher erfolgte nach einiger Zeit eine Zwangsstilllegung meines PKW.

Bis zu welchem Zeitpunkt müsste ich dann die Steuern bzw. die Versicherungen nachzahlen? Bis zu diesem Datum??



Ich glaube du siehst das alles ein bisschen zu locker!?
Du wirst nicht nur nachzahlen, sondern für die ganzen Kosten der Vollstreckung gerade stehen dürfen.
Dann könnten noch Strafen für z.B. fahren ohne Versicherungsschutz etc kommen.


Es dürften dann vielleicht auch noch weitere Probleme wie z.B. bei Konto; Handyvertrag; Mietvertrag etc. auftauchen.



gruß charly



-- Editiert von charlyt4 am 23.08.2016 17:05

Signatur:

Gruß Charly

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Ich glaube du siehst das alles ein bisschen zu locker!?

Nö, sie kennt sich halt blos nicht aus mit dem ganzen Kram.



Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
Echtblond
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

zuerst einmal besten Dank an Alle die mir antworten.

Wenn ich jetzt meinen PKW an meinen Sohn verkaufe. Der ihn nach Deutschland transportiert (er möchte sowieso wieder zurück nach D) dort dem TÜV vorführt, versichert und neu anmeldet, dürfte es für ihn ja keine Probleme geben. Hoffe ich ??

Mein Eigentum kann ich ja verkaufen an wen ich will, oder ?? Ich führ meinen Teil habe mich mit der Versicherung und Steuer in Verbindung gesetzt. Jetzt warte ich ab was da auf mich zukommt.

Danke nochmals

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Echtblond):
Wenn ich jetzt meinen PKW an meinen Sohn verkaufe. Der ihn nach Deutschland transportiert (er möchte sowieso wieder zurück nach D) dort dem TÜV vorführt, versichert und neu anmeldet, dürfte es für ihn ja keine Probleme geben. Hoffe ich ??


Bei Steuerrückständen wird die Zulassungsstelle die Neu-Zulassung erstmal verweigern.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Echtblond
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Zitat (von Echtblond):
Wenn ich jetzt meinen PKW an meinen Sohn verkaufe. Der ihn nach Deutschland transportiert (er möchte sowieso wieder zurück nach D) dort dem TÜV vorführt, versichert und neu anmeldet, dürfte es für ihn ja keine Probleme geben. Hoffe ich ??


Bei Steuerrückständen wird die Zulassungsstelle die Neu-Zulassung erstmal verweigern.


Für welchen Zeitraum müsste ich denn die KFZ-Steuern nachzahlen?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Echtblond):
Für welchen Zeitraum müsste ich denn die KFZ-Steuern nachzahlen?


Das zuständige Hauptzollamt wird wissen, was alles noch offen ist.

Warum wurde das Auto nicht in Spanien angemeldet, wenn man dorthin auswandert? Eventuell ist eine Anmeldung durch den Sohn doch möglich, da die KFZ-Steuerrückstände halterbezogen sind. Eventuell wird's aber trotzdem erstmal verweigert.






-- Editiert von Retels am 24.08.2016 13:05

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Echtblond):
Bei Steuerrückständen wird die Zulassungsstelle die Neu-Zulassung erstmal verweigern.

Das glaube ich eher nicht. Sippenhaft wurde schon vor einiger Zeit abgeschafft ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort



#19
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von TomRohwer):
Zitat (von charlyt4):
Zitat (von Echtblond):

Dann könnten noch Strafen für z.B. fahren ohne Versicherungsschutz etc kommen.

Das gibts nur, wenn tatsächlich und nachweislich in D ohne Versicherungsschutz auf öffentlichen Straßen gefahren wurde. Unversichert auf Privatgelände stehen darf das Kfz ja unbegrenzt.



Hallo Tom,


sorry, (und nichts für ungut) aber diese Aussage ist in meinen Augen falsch. (Hab ich selbst im Bekanntenkreis erlebt!)

Es reicht, dass der Halter die Möglichkeit hatte, das Fahrzeug zu bewegen. Und das ist gegeben.
Der Nachweis, dass dies nicht so ist, obliegt dem dem Halter und nicht der Behörde.

Auf was stützt sich deine Meinung, die dich zu dieser Aussage bewegt hat?



gruß charly


Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Es reicht, dass der Halter die Möglichkeit hatte, das Fahrzeug zu bewegen.

Dann müsste man Dich also wegen Vergewaltigung anklagen? Weil die Möglichkeit dazu hast Du ja ...

Wenn das tatsächlich so wäre, dann müsste der Hauptteil der JVA-Insassen aus Autoherstellen (bzw. deren Mitarbeitern) und Autohändlern bestehen ;)


Zitat (von charlyt4):
Der Nachweis, dass dies nicht so ist, obliegt dem dem Halter und nicht der Behörde.

Das fehlt das "Vorspiel"...
Erst dann muss man sich entlasten.



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#21
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Es reicht, dass der Halter die Möglichkeit hatte, das Fahrzeug zu bewegen.


Nein das reicht nicht.
Abgemeldete Fahrzeuge dürfen dauerhaft auf privatem Grund abgestellt werden, ohne Konsequenzen.
Einzige Einschränkung sind Privatgrundstücke die als öffentlicher Verkehrsraum gelten, sowie Feuerwehrzufahrten und Rettungswege.

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#22
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):

Abgemeldete Fahrzeuge dürfen dauerhaft auf privatem Grund abgestellt werden, ohne Konsequenzen.
Einzige Einschränkung sind Privatgrundstücke die als öffentlicher Verkehrsraum gelten, sowie Feuerwehrzufahrten und Rettungswege.



Hier geht es ja aber gerade nicht um ein normal abgemeldetes Fahrzeug, sondern um ein Fahrzeug für
das seit 8 Jahren keine Steuern und keine Versicherungsbeiträge gezahlt wurden und mit dem die TS
wieder nach Deutschland fahren möchte.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist aber sogar EU-weit vorgeschrieben.



Zitat (von Echtblond):
Durch viele Umstände und jede Menge an Arbeit, Stress usw. habe ich versäumt, vergessen (typisch Blondine) meine Steuern und die Versicherung weiter zu bezahlen.


Das macht doch aber in Verbindung mit der folgenden Aussage keinen Sinn.
Wer zahlt freiwillig 8 Jahre Steuer und Versicherung für ein Auto das nicht benutzt wird
und 8 Jahre lang nur in der Garage steht.


Zitat (von Echtblond):
Der PKW steht seit meiner Einreise in der Garage.




gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Kommt noch dazu, dass das Auto in Spanien höchstwahrscheinlich Schmuggelware ist. Konfiszierung durch die spanische Zollbehörden ist bei einer Kontrolle nicht ausgeschlossen. Das schlimmste jedoch, ist wenn man ohne Versicherung in ein Unfall verwickelt wird. Da können Kosten bis ans Lebensende anfallen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von FareakyThunder):
Das schlimmste jedoch, ist wenn man ohne Versicherung in ein Unfall verwickelt wird. Da können Kosten bis ans Lebensende anfallen.


Die Gefahr ist aktuell wohl nicht gegeben.
Ein Fahrzeug was 8 Jahre gestanden hat, wird garantiert nicht, ohne vorherige größere Zuwendungen, am Straßenverkehr teilnehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12305.05.2021 11:24:05
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 36x hilfreich)

Alternative1:

der Wagen soll nach Deutschland zurück. Überführungskennzeichen scheidet aus, weil kein TÜV und womöglich nach 8 Jahren zunächst einige "Zuwendungen" nötig sein dürften. Überführung mit Sprinter, wie auf Bild zu sehen, scheint neben Abschleppseil die preisgünstigste Möglichkeit zu sein. Mal ehrlich, wer will denn schon 2000 km mit Trailer über die Pyrenäen quer durch Europa juckeln? Und was soll das für ein Zugfahrzeug sein? Der müßte doch mindestens 3 to zul. Anhängelast haben. Und schon wäre ggf. die Fahrerlaubnisverordnung von Relevanz.

Alternative 2:

der Wagen wird in Spanien verkauft. Achtung, evtl. Zollregeln beachten. Fz-Papiere, insbesondere die COC-Bescheinigung müssen vorhanden sein. Händler wissen, was zu beachten ist. Also frei machen von unnötigem Ballast. Halte ich persönlich für die beste Lösung.

Was ist der Wagen in dem Zustand denn noch wert? Vom Verkaufserlös dann die Schulden in Deutschland bezahlen und vom Rest (wenn was übrigbleibt) ein anderes Auto kaufen.

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Echtblond):
Bei Steuerrückständen wird die Zulassungsstelle die Neu-Zulassung erstmal verweigern.

Das glaube ich eher nicht. Sippenhaft wurde schon vor einiger Zeit abgeschafft ...


Könnte aber sein, daß aufgrund einschlägiger Erfahrungen bei der Anmeldung die Steuer (auch für ein anderes Auto) in cash verlangt wird. Auch Versicherungen haben eine schwarze Liste...

Alternative 3:

Kennzeichen abschrauben, Fahrgestellnummern rausfeilen (Achtung: die am Typenschild, unter der Windschutzscheibe und auf dem Datenaufkleber nicht vergessen ebenso wie Bordbuch mit Halter- und Fahrzeugdaten, Steuergeräte Motorelektronik oder Wegfahrsperre auf entsprechende Programmiereinträge kontrollieren ) und den Wagen irgendwo in Spanien abstellen. Da findet sich dann bestimmt relativ schnell ein Liebhaber...

Diese Krücken mit "Verkauf an den Sohn" etc. sind doch untauglich für die Lösung dieses Problems.


-- Editiert von Sambor am 08.12.2016 08:52

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