Hallo zusammen,
hoffe ich bin hier richtig (schwankte zwischen hier und Arbeitsrecht).
Meine Freundin hat als Nicht-EU Bürgerin ein Studium im April aufgenommen und im Rahmen des Visumsverfahrens auch eine private Krankenversicherung aufgenommen. Nun absolviert sie ein Praktikum (3 Monate als Pflichtpraktikum, danach 3 Monate freiwillig). HR meint nun vehemennt, dass sie ihr nur ein Gehalt auszahlen können, wenn sie eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung vorweisen kann. Wie kann das denn sein? Die Uni hat es ja auch akzeptiert.
VG
PS: Hatte mittlerweile auch folgenden Beitrag gefunden: https://www.studenten-private-krankenversicherung.de/pages/fragen/versicherungspflicht.php
Scheinbar scheint es eine Wechselpflicht zu geben ab bestimmtem Einkommen. Die ersten 3 Monate sind allerdings ja Pflichtpraktikum (also da wäre alles iO) und die letzten 3 Monate sind erst nächstes Jahr und werden knapp unter 5.400€ bezahlt. Heißt doch letztendlich, falls kein zusätzliches Einkommen kommt, würde dies passen? Oder?
-- Editiert von TheWho123 am 05.11.2021 10:27
Keine Gehaltszahlung aufgrund privater Krankenversicherung
5. November 2021
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Frage vom 5. November 2021 | 10:05
Von
Status: Schüler (227 Beiträge, 33x hilfreich)
Keine Gehaltszahlung aufgrund privater Krankenversicherung
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 5. November 2021 | 15:32
Von
Status: Unbeschreiblich (32125 Beiträge, 5651x hilfreich)
Damit ist vermutlich eine notwendige (private) KV gemeint, die nur für die Einreise mit Visum und bis zur Mitgliedschaft in einer dt. GKV gilt ?Zitatund im Rahmen des Visumsverfahrens auch eine private Krankenversicherung aufgenommen. :
Was hat die Uni akzeptiert?ZitatDie Uni hat es ja auch akzeptiert. :
Ja, die HR will sie als Beschäftigte anmelden. Das geht wohl derzeit nicht.ZitatHR meint nun vehemennt, dass sie ihr nur ein Gehalt auszahlen können, wenn sie eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung vorweisen kann. :
Deine Freundin als immatrikulierte Studentin und Praktikantin kann bei einer GKV einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen.
Die private K. dann kündigen.
#2
Antwort vom 5. November 2021 | 16:43
Von
Status: Schüler (227 Beiträge, 33x hilfreich)
Danke für dein schnelles Feedback. Ich dachte nur als Student könnte man sich auch privat versichern lassen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 5. November 2021 | 22:01
Von
Status: Unbeschreiblich (120018 Beiträge, 39816x hilfreich)
ZitatIch dachte nur als Student könnte man sich auch privat versichern lassen? :
Ja, klar geht das.
#4
Antwort vom 7. November 2021 | 18:19
Von
Status: Unbeschreiblich (32125 Beiträge, 5651x hilfreich)
Welche private Versicherung meinst du denn?ZitatIch dachte nur als Student könnte man sich auch privat versichern lassen? :
Die Versicherung, die für das Visumverfahren, die Einreise und dann bis zum Zeitpunkt der Erteilung eines Aufenthaltstitels für D. notwendig war? Das war dann eine private Visum-Reise-Versicherung.
Ansonsten wird in D zwischen GKV=Gesetzlicher Krankenversicherung und PKV=privater Krankenversicherung unterschieden.
Ja, auch ausländische Studenten können in D eine PKV wählen und sich dort versichern.
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