Keine Gehaltszahlung aufgrund privater Krankenversicherung

5. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
TheWho123
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 33x hilfreich)
Keine Gehaltszahlung aufgrund privater Krankenversicherung

Hallo zusammen,

hoffe ich bin hier richtig (schwankte zwischen hier und Arbeitsrecht).
Meine Freundin hat als Nicht-EU Bürgerin ein Studium im April aufgenommen und im Rahmen des Visumsverfahrens auch eine private Krankenversicherung aufgenommen. Nun absolviert sie ein Praktikum (3 Monate als Pflichtpraktikum, danach 3 Monate freiwillig). HR meint nun vehemennt, dass sie ihr nur ein Gehalt auszahlen können, wenn sie eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung vorweisen kann. Wie kann das denn sein? Die Uni hat es ja auch akzeptiert.

VG

PS: Hatte mittlerweile auch folgenden Beitrag gefunden: https://www.studenten-private-krankenversicherung.de/pages/fragen/versicherungspflicht.php
Scheinbar scheint es eine Wechselpflicht zu geben ab bestimmtem Einkommen. Die ersten 3 Monate sind allerdings ja Pflichtpraktikum (also da wäre alles iO) und die letzten 3 Monate sind erst nächstes Jahr und werden knapp unter 5.400€ bezahlt. Heißt doch letztendlich, falls kein zusätzliches Einkommen kommt, würde dies passen? Oder?

-- Editiert von TheWho123 am 05.11.2021 10:27

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32125 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von TheWho123):
und im Rahmen des Visumsverfahrens auch eine private Krankenversicherung aufgenommen.
Damit ist vermutlich eine notwendige (private) KV gemeint, die nur für die Einreise mit Visum und bis zur Mitgliedschaft in einer dt. GKV gilt ?
Zitat (von TheWho123):
Die Uni hat es ja auch akzeptiert.
Was hat die Uni akzeptiert?
Zitat (von TheWho123):
HR meint nun vehemennt, dass sie ihr nur ein Gehalt auszahlen können, wenn sie eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung vorweisen kann.
Ja, die HR will sie als Beschäftigte anmelden. Das geht wohl derzeit nicht.
Deine Freundin als immatrikulierte Studentin und Praktikantin kann bei einer GKV einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen.
Die private K. dann kündigen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TheWho123
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 33x hilfreich)

Danke für dein schnelles Feedback. Ich dachte nur als Student könnte man sich auch privat versichern lassen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120018 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von TheWho123):
Ich dachte nur als Student könnte man sich auch privat versichern lassen?

Ja, klar geht das.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32125 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von TheWho123):
Ich dachte nur als Student könnte man sich auch privat versichern lassen?
Welche private Versicherung meinst du denn?

Die Versicherung, die für das Visumverfahren, die Einreise und dann bis zum Zeitpunkt der Erteilung eines Aufenthaltstitels für D. notwendig war? Das war dann eine private Visum-Reise-Versicherung.

Ansonsten wird in D zwischen GKV=Gesetzlicher Krankenversicherung und PKV=privater Krankenversicherung unterschieden.
Ja, auch ausländische Studenten können in D eine PKV wählen und sich dort versichern.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.731 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen