Keine Ges.KV-Beiträge auf Kapitalerträge für Angestellte und Rentner?

28. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
tobwen123
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Ges.KV-Beiträge auf Kapitalerträge für Angestellte und Rentner?

Wie ich folgendem Beitrag entnehme müssen nur Selbständig GKV-Beiträge auf Kapitalerträge zahlen NICHT aber Angestellte:

http://www.gruendungszuschuss.de/unternehmerwissen/geld-steuern/news/blog/gesetzliche-krankenkasse-selbstaendige-muessen-beitraege-auch-auf-kapitaleinkuenfte-zahlen.html

Ist das noch immer so?

Der Beitrag ist aus dem Jahr 2011. Gilt das auch für Rentner und Arbeitslose?

Habe keinen weiteren Artikel gefunden der das bestätigt oder widerspricht.
Vielleicht kann mir jemand einen Link zu einem urteil schicken.
Danke
Tobias


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Wie ich folgendem Beitrag entnehme müssen nur Selbständig GKV-Beiträge auf Kapitalerträge zahlen NICHT aber Angestellte: So ist das falsch formuliert: Nur bei freiwillig Versicherten zählen die Kapitalerträge zum Einkommen, nicht aber bei Pflichtversicherten.

Gilt das auch für Rentner und Arbeitslose? Ein Arbeitsloser, der Alg 1 oder 2 bezieht, ist gesetzlich versichert. Ein Rentner ist freiwillig ODER gesetzlich versichert und davon hängt ab, ob er auf die Kapitalerträge KV-Beiträge zahlt: https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/krankenversicherung-wie-rentner-ihre-krankenkassen-beitraege-senken/12866028.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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