Keinen Versicherungsschutz wegen nicht mitgeteilter Namensänderung ?

8. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Wickler
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 27x hilfreich)
Keinen Versicherungsschutz wegen nicht mitgeteilter Namensänderung ?

Hallo!
Wer heiratet,kennt den ganzen Stress,den zumindest der Partner hat,der seinen Namen geändert hat: Ausweispapiere müssen erneuert werden, Banken und Versicherungen wollen ebenfalls über die Namensänderung informiert werden usw. Was ist nun in Sachen Versicherungsschutz,wenn noch keine Zeit war,die Namensänderung mitzuteilen ? Etwa wenn ein Paar direkt nach der Hochzeit in Flitterwochen fliegt und dort ein Schadensfall. Kann die Versicherung dann die Regulierung des Schadens verweigern ?

Probleme mit der Versicherung?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Mir ist kein Fall bekannt, wo es zu einer Leistungsverweigerung mit dieser Begründung gekommen wäre.

Ich wüsste auch nicht warum, da die Identität der Person ja eindeutig zu klären ist.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Wickler):
Kann die Versicherung dann die Regulierung des Schadens verweigern ?

Zitat (von Lazyboy):
Ich wüsste auch nicht warum, da die Identität der Person ja eindeutig zu klären ist.

Sehe ich genauso wie Lazyboy. Ich halte diese Sorge für vollkommen unberechtigt..

-- Editiert von Moderator am 11.02.2016 09:41

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