KfZ-Einbruch ohne Einbruchsspuren

19. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.07.2013 14:32:45
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)
KfZ-Einbruch ohne Einbruchsspuren

Hallo,
folgender Sachverhalt:

In das Fahrzeug von A wurde eingebrochen und das fest eingebaute Navi gestohlen. Die Polizei hat den Schaden aufgenommen, allerdings konnten kein Einbruchsspuren am Fahrzeug festgestellt werden. Der/Die Täter müssen also das Funksignal abgegriffen haben, da auch die Alarmanlage am Fahrzeug nicht angegangen ist. Die Versicherung verweigert nun die Übernahme des Schadens, da keine Einbruchsspuren am Fahrzeug vorhanden sind.

Frage: Darf die Versicherung die Übernahme verweigern?
Danke für Rat.


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von bingobongo71 am 19.11.2012 10:04

Darf die Versicherung die Übernahme verweigern?

Einbruchsspuren gelten als Nachweis dass der behauptete Einbruch überhaupt stattgefunden hat.

quote:
http://vdmf.de/versicherungen-und-finanzen/wieso-ist-das-so/

Wieso müssen nach einem Einbruch in eine Wohnung oder ein Haus sichtbare Spuren eines Einbruchs vorhanden sein?
In der Praxis muss stets nachgewiesen werden, dass tatsächlich ein Einbruchdiebstahl stattgefunden hat. Dazu müssen sichtbare Spuren eines gewaltsamen Eindringens vorhanden sein.
Dies setzt eine nicht unerhebliche körperliche Kraftentfaltung voraus, durch die ein Zugangshindernis, also beispielsweise ein Tür- oder ein Fensterschloss, überwunden wurde. Sind hingegen gar keine Einbruchspuren vorhanden oder zu ermitteln, so kann dies bedeuten, dass beispielsweise die Wohnungstür nicht abgeschlossen war und der Dieb somit sehr leichtes Spiel hatte. Die einfache Wegnahme von Dingen ist hingegen nicht versichert. Im Sinne der Versicherungsbedingungen ist der Versicherte in einem solchen Fall seinen Pflichten nicht nachgekommen und der Versicherer muss nicht für den Schaden aufkommen. Grundlegend also gilt: Fenster überprüfen und Haustür am besten immer doppelt abschließen, bevor man die Wohnung verlässt.


-- Editiert Moderator am 19.11.2012 17:26

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12329.07.2013 14:32:45
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)


Danke für Deine Antwort.

1. Ich finde leider unter "Autoeinbruch ohne Spuren Versicherung verweigert Zahlung" keine Ergebnisse, außer die, die Du zitierts. Die haben allerdings nichts mit einem Einbruch in ein Fahrzeug gemein, sondern in eine Immobilie.

2. Desweiteren ist das Problem, dass Diebe mittlerweile auf elektronischem Wege sich Zugang zu den Fahrzeugen verschaffen, nichts ungewöhnliches mehr. Es kann ja wohl nicht sein, dass der Gesetzgeber dies einfach ignoriert:https://www.stern.de/auto/service/autoknacker-spurenlos-dank-high-tech-704207.html

-- Editiert Moderator am 19.11.2012 17:28

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von bingobongo71 am 19.11.2012 10:46

Die haben allerdings nichts mit einem Einbruch in ein Fahrzeug gemein, sondern in eine Immobilie.

Das Prinzip ist das gleiche. Das steht auch in dem Link den du gepostet hast:
quote:
http://www.stern.de/auto/service/autoknacker-spurenlos-dank-high-tech-704207.html

Zum Schreck kommt oft noch der Ärger mit der Versicherung. Denn bei der keimt schnell der Verdacht eines vorgetäuschten Einbruchs auf. "Ohne erkennbare Spuren", sagt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), "sind Aufbruch und Diebstahl aus einem Auto kaum nachweisbar." Dann entfällt meist nicht nur der Schadensersatz. Vielfach gehen die Assekuranzen in solchen Fällen von Betrugsversuch aus.


quote:
von bingobongo71 am 19.11.2012 10:46

Es kann ja wohl nicht sein, dass der Gesetzgeber dies einfach ignoriert

Ich denke nicht, dass Versicherungsbedingungen in der Hand des Gesetzgebers liegen.

-- Editiert Moderator am 19.11.2012 17:24

2x Hilfreiche Antwort



#6
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Es kann ja wohl nicht sein, dass der Gesetzgeber dies einfach ignoriert


Was soll der Gesetzgeber denn tun? Versicherungen verpflichten, auch dann zu leisten, wenn keinerlei Beweis für einen Einbruch vorhanden ist? Das wäre ja einfach, dann wird mein Navi ab sofort jede Woche "geklaut" und ich kann von diesen Einnahmen leben. ;)

Und bitte sieh die Sache mal von beiden Seiten. Würde man von dir verlangen, einem Dritten Geld zu zahlen, ohne daß dieser den Anspruch beweisen kann, würdest du hier sicherlich lautstark jammern, wie das denn sein könne, da müsse der Gesetzgeber doch was gegen machen. :P

-- Editiert Sheldon_Cooper am 19.11.2012 15:08

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