Hallo!
Angenommen, jemand hat vor 7 Wochen einen PKW-Unfall im Rahmen einer KfZ-Haftpflicht erlitten, bei dem das Auto durch den bestellten Gutachter als Totalschaden beziffert wurde (sagen wir mal Preisklasse bis 3.500 EUR). Angenommen, in den 7 Wochen hat die gegnerische Versicherung nicht von ihrem Recht Gebrauch gemacht, einen 2ten Gutachter zu bestellen.
Da sich das Verfahren in diesem Fall noch weiter hinziehen würde und der ehemalige KfZ-Fahrer auf das Geld angewiesen ist - kann das Auto verkauft werden?
KfZ-Haftpflicht - Totalschaden, Verfahren zieht sich - kann Auto verkauft werden
19. Dezember 2008
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Frage vom 19. Dezember 2008 | 13:24
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 15x hilfreich)
KfZ-Haftpflicht - Totalschaden, Verfahren zieht sich - kann Auto verkauft werden
#1
Antwort vom 19. Dezember 2008 | 18:25
Von
Status: Junior-Partner (5995 Beiträge, 1955x hilfreich)
Wieso sollte die Versicherung das Recht haben einen 2. und dazu noch eigenen Gutachter zu schicken? Ein Gutachten reicht, und auf dessen Basis wird abgerechnet.
#2
Antwort vom 19. Dezember 2008 | 19:27
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 15x hilfreich)
Dachte, daß die andere Versicherung auch noch einen Gutachter bestellen könnte, aber in 7 Wochen hätte sie es wohl längst machen können.
Beste Grüße!
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#3
Antwort vom 19. Dezember 2008 | 21:04
Von
Status: Junior-Partner (5995 Beiträge, 1955x hilfreich)
Nö. Nur bei Kaskoschäden hat die Versicherung das Recht einen eigenen Gutachter zu schicken. Bei Haftpflichtschäden kannst Du Dir den Gutachter selbst aussuchen und fertig. Du solltest die Versicherung auffordern den Schaden gemäß Gutachten zzgl. Nebenkosten und Auslagen zu begleichen.
#4
Antwort vom 23. Dezember 2008 | 13:32
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 15x hilfreich)
Hallo Freudenfeuer,
schönen Dank für die Infos!
Schöne Grüße!
-- Editiert von rightsaidrecht am 23.12.2008 13:25
#5
Antwort vom 24. Dezember 2008 | 04:37
Von
Status: Junior-Partner (5995 Beiträge, 1955x hilfreich)
Gerne geschehen.
Frohe Weihnachten.
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