KfZ-Versicherung: Geldforderung?!?

28. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
europaworker
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
KfZ-Versicherung: Geldforderung?!?

Ich habe letztes Jahr für meinen PKW zwecks Zulassung bei einer Versicherung einen Vertrag über Haftpflicht sowie Teil- und Vollkasko abgeschlossen. Daraufhin wurde mir die Doppelkarte ausgehändigt.
Nun habe ich den Wagen verkauft und die Versicherung darüber informiert.
Zu meinem Erstaunen bekam ich Post worin stand dass mein Versicherungsvertrag nicht bearbeitet wurde (verlegt war) und erst nach Information zum Verkauf die Versicherung dieses Versehen entdeckt hat. Gleichzeitig fordert die Versicherung rückwirkend die Beitragsnachzahlung und hat nun mit einer Mahnung eine Frist gesetzt.
Nach meinem Verständnis kam der Vertrag nicht zustande weil ich keine Beiträge im Versicherungszeitraum gezahlt habe und somit nicht bei dieser Versicherung abgesichert war. Was wäre z.B. im Falle eines Haftpflicht- oder Kaskoschadens passiert? Wäre die Versicherung eingesprungen?
Muss ich nun nachträglich die Beiträge erstatten?

Probleme mit der Versicherung?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ja, Sie müssen nachträglich die Beiträge erstatten. Die Versicherung hätte einspringen müssen, wenn ein Schaden entstanden wäre. Durch die Doppelkarte hat die Versicherung zu erkennen gegeben, Ihr Fahrzeug zu versichern.

Worüber man allenfalls streiten könnte, wären die Beiträge für die Kaskoversicherung. Hier könnte man ggf. nach anwaltlichem Rat die Zahlung der Beiträge verweigern, da sich die Versicherung bestimmt einer Schadensregulierung verweigert hätte.

P.S. Ist Ihnen nie aufgefallen, dass Sie keine Police zugeschickt bekamen und dass Sie keine Beiträge entrichtet haben?

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
europaworker
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, ich habe auch gerade mal in die Versicherungsbedingungen (AKB) dieses Versicherers geschaut... demzufolge hätte ich mit der Doppelkarte vorläufigen Versicherungsschutz bis zum Zusenden des Versicherungsvertrags/Begleichen der Beiträge gehabt.

Es ist mir tatsächlich nicht aufgefallen, da die Zulassung bei einem Autohaus erfolgte und ich mich nicht weiter kümmern brauchte.

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