KfZ Versicherung - Motorrad Ummelden nach Verkauf

11. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Ben200_2
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
KfZ Versicherung - Motorrad Ummelden nach Verkauf

Hallo zusammen,

Ich habe mein Motorrad im August 2011 verkauft. Auf dem Kaufvertrag wurde extra festgehalten das der Käufer das Motorrad innerhalb von 3 Tagen um melden muss. Das hat er nicht getan. Nach 1 Woche hat der Käufer des Motorrad einen schweren Unfall gebaut und die Versicherung hat mich nun einfach höher eingestuft. Nicht mehr SF 7 sondern SF 3.

Ist das rechtens?

Gruss

Bernhard

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1002x hilfreich)

Hallo,
solange das Motorrad auf dich angemeldet ist, bist du allein für alle Schäden verantwortlich! Aufgrund des Vertrages bleibt dir evtl. ein Schadenersatz gegenüber des Käufers - viel Spaß!
Um auf der sicheren Seite zu sein, hättest du das Motorrad abmelden müssen - mit deinem Verkauf hat die Versicherung nichts zu tun!

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