KfZ Versicherung - Zahlung auf falsches Auto angerechnet

21. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Chelore
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 11x hilfreich)
KfZ Versicherung - Zahlung auf falsches Auto angerechnet

Hallo,


ich habe ein Auto im Ende Oktober 2011 bei der Kravag versichert.
Nun wurden die Beiträge für 2011 fällig diese habe ich vollständig beglichen.Ich habe explizit auf den Überweisungsträger mein neues Kennzeichen geschrieben.Damit es keine Verwechslungen gibt.

Ich hatte aber noch ein altes Auto wo Beitragsrückstände offen waren, diese wurden auf diese Zahlung angerechnet ( ich wurde auch nicht schriftlich informiert) obwohl dieses Geld wie erwähnt für das neue Auto sein sollte.

Nun folgendes:

Es ist ein Unfall passiert.
Rückwärts in Auto rein gerollt. Schäden am Kennzeichen. Laut Werkstatt sei die ganze Stoßstange (Aufhängung) hin. Kosten 1200 Euro. Obwohl die Stoßstange weder runter hing noch sonstige Schäden aufwies.
Kosten wurden übernommen. Da ich aber angeblich nicht versichert gewesen sein soll, soll ich nun 1200 Euro selber tragen UND wurde zusätzlich noch auf 90% hochgestuft. ISt das überhaupt rechtens? Meiner Meinung nach geht doch nur eins oder?

Als Zustansinformation muss ich noch dazu schreiben, dass der Vertrag für das Auto neu aufgesetzt werden musste, weil die Berechnungen von der Kravag hinten und vorne nicht gestimmt haben! Ich musste dazu sogar 2 mal zur Hauptfiliale um Fragen zu klären. Erst nachdem der Betrag vollständig ausgerechnet wurde, habe ich den vollen Betrag für 2012 bezahlen können.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1002x hilfreich)

Hallo,

im Prinzip kann ein Schuldner bei seiner Zahlung die Verrechnung seiner Schuld vorgeben.

In diesem Fall jedoch bestehen zwei verschiedene Forderungen, d.h. der Versicherer durfte die Zahlung durchaus auf die alte Forderung anrechnen (ggf. nach deinen Vorgaben)! Ergo, das neue Fahrzeug war nicht versichert!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
creon
Status:
Schüler
(154 Beiträge, 51x hilfreich)

In meiner Police steht aber ein Hinweis, dass die Zahlung bis spätestens 6 Wochen nach Police-Erhalt eingegangen sein muss.
Schau ich auf meinen Kalender, könnte eine ähnliche Klausel dich retten, falls du rechtzeitig bezahlst.

Weiterhin, wenn dir entgangen ist, dass noch ein alter Betrag offen war, ist vielleicht auf Seiten der Versicherung mit der Mahnung irgendwas falsch gelaufen. Hier ist zu klären, warum der offen war und ob es dein Vergehen war, das zu übersehen. Generell würde ich sagen, sieht es bei diesem Punkt etwas schwerer für dich aus.

Die 3. Sache ist: Entweder du trägst einen Schaden selbst, oder nimmst die Versicherung in Anspruch. Die Versicherung kann dich aber nicht hochstufen, wenn du den Schaden ohnehin selbst zahlst.

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1x Hilfreiche Antwort

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