Hallo,
eine Frage zum Begriff "Wiederbeschaffungswert" bei KfZ-Vollkaskoversicherungen:
Stellen wir uns vor, ein Auto hat einen Neuwert von 30.000 Euro und einen Wiederbeschaffungswert von 10.000 Euro (also ein Drittel). Nun habe ich mit diesem Fahrzeug einen Unfall, der eine Reparatur von 5.000 Euro nach sich zieht.
Zahlt die Versicherung nun die vollen Reparaturkosten von 5.000 Euro abzüglich Selbstbeteiligung oder ein Drittel davon abzüglich Selbstbeteiligung?
Vielen Dank für eine Antwort.
KfZ-Vollkasko-Versicherung, Wiederbeschaffungswert
10. Mai 2009
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Frage vom 10. Mai 2009 | 14:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
KfZ-Vollkasko-Versicherung, Wiederbeschaffungswert
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#1
Antwort vom 10. Mai 2009 | 15:12
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
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