KfZ-Vollkasko-Versicherung, Wiederbeschaffungswert

10. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
B.Radtke
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
KfZ-Vollkasko-Versicherung, Wiederbeschaffungswert

Hallo,

eine Frage zum Begriff "Wiederbeschaffungswert" bei KfZ-Vollkaskoversicherungen:

Stellen wir uns vor, ein Auto hat einen Neuwert von 30.000 Euro und einen Wiederbeschaffungswert von 10.000 Euro (also ein Drittel). Nun habe ich mit diesem Fahrzeug einen Unfall, der eine Reparatur von 5.000 Euro nach sich zieht.

Zahlt die Versicherung nun die vollen Reparaturkosten von 5.000 Euro abzüglich Selbstbeteiligung oder ein Drittel davon abzüglich Selbstbeteiligung?

Vielen Dank für eine Antwort.




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1376x hilfreich)

Natürlich 5000 EUR abzgl. SB.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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