Kfz-Haftpflichtversicherung - Erstprämie nicht gezahlt

2. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Xandra2
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Kfz-Haftpflichtversicherung - Erstprämie nicht gezahlt

Hallo, ich habe am 29.04.2003 für ein Auto eine Haftpflicht abgeschlossen und konnte aus finanziellen Gründen die Erstprämie nicht zahlen und habe daher Anfang Juli 2003 der Vers. mitgeteilt das ich das Auto weitergegeben habe und um eine Gesamtabrechnung gebeten. Daraufhin kam ein Schreiben das sie die Abmeldebescheinigung zur weiteren Bearbeitung haben möchten. Ich schrieb ihnen im August 03, dass ich das Auto weder abgemeldet oder vekauft hätte, sondern weitergegeben und ich nun um die Abrechnung bitte. Daraufhin kam ein Mahnbescheid vom Amtsgericht mit der Geschäftsgebühr von 40% des Jahresbeitrages. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt. Heute kommt ein Brief vom Amtsgericht das bald ein Prozess folgen würde. Wie soll ich mich jetzt verhalten?? Muß ich diese Geschäftsgebühr bezahlen?? Vielen Dank für eine Antwort

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Das Auto einfach weiterzugeben reicht nicht. Das Auto hätte umgemeldet werden müssen.

Ohne die Ummeldung kannst Du die Versicherung nicht kündigen, so dass die Versicherung in vollem Umfang Recht hat. Du wirst sämtliche Kosten, die jetzt damit verbunden sind, tragen müssen.

Dazu gehört natürlich auch die Geschäftsgebühr. Und wenn Du jetzt nicht zahlst, dann gibt es noch eine Prozessgebühr, Rechtsanwaltskosten, Kosten für den Gerichtsvollzieher usw. Das kann richtig teuer werden.
Bei der Sachlage ist es offensichtlich, dass Du einen eventuellen Prozess verlieren wirst.

Zunächst einmal würde ich jetzt das Auto umgehend ab- bzw. ummelden, damit nicht noch weitere Kosten auf Dich zukommen. Ansonsten läuft die Versicherung nämlich weiter und die ganze Prozedur wiederholt sich nach Fälligkeit der nächsten Versicherungsprämie.

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#2
 Von 
Xandra2
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort, aber der Wagen war nie auf meinen Namen angemeldet, sondern nur die Versicherung. Ich habe der Versicherung "weitergegeben" gemeldet, und den Halter gebeten auf seinen Namen die Vers. abzuschließen. Ich konnte den Wagen nicht ummelden, gilt das denn trotzdem mit der Jahresprämie??

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#3
 Von 
Lieber_Berliner
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 10x hilfreich)

Wenn du nachweist, dass die andere Person das Auto auf sich versichert hat, kommst du gut aus der Sache raus. Du hättest dich aber schon eher darum kümmern können und vielleicht mal mit der versicherung sprechen?

Und das Auto weitergeben...wenn man jemand anderen mit seinem Auto fahren lässt befreit das nicht von der Versicherungspflicht. Und nach nichts anderem hat sich das angehört.
Also wie gesagt...hat die andere Person denn eine Versicherung für das Auto abgeschlossen?

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#4
 Von 
Xandra2
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, ich habe das Auto bei einer anderen Versicherung versichern lassen, aber bin nicht der Halter des Fahrzeugs. (Da hab ich bis jetzt alles bezahlt) Reicht es aus, das ich nachweisen kann, das ich ab Juli bei einer anderen Versicherung versichert bin ?, denn das kann ich nachweisen. Vielen lieben Dank für die Antwort.

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#5
 Von 
Lieber_Berliner
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 10x hilfreich)

Du hast das Auto aber wieder auf deinen namen versichern lassen?
Dann ist das nicht korrekt. Die erste Versicherung kann von dir die Beiträge verlangen. Außer sie sind kulant. Erkläre mal den Sachverhalt deiner jetzigen Versicherung. Vielleicht können die was regeln.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Es ist egal, auf wen das Auto angemeldet ist. Du hast den Versicherungsvertrag abgeschlossen und den kann man nicht einfachso kündigen. Dazu hättet das Auto abgemeldet werden müssen.

Die Frage der Versicherung nach der Abmeldebestätigung war daher vollkommen korrekt.

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#7
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

die derzeitige versicherung besitzt auch das vorversicherungsrecht, d.h. vor dem 01.des neuen jahres kannst du nicht wechseln ausser das frzg ist für mindestens 6 monate + 1 tag abgemeldet gewesen.

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