Kfz Schaden, Versicherung zahlt geringeren Wiederbeschaffungswert

14. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb385921-71
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 7x hilfreich)
Kfz Schaden, Versicherung zahlt geringeren Wiederbeschaffungswert

Hallo, habe heute von meinem Autounfall die Zahlungsbestätigung der gegnerischen Versicherung erhalten. Lt Gutachten wurde das Auto mit 5100.-- Euro Wiederbeschaffungswert angesetzt, abzgl Restwert. Die Versicherung zahlt jetzt 4975.61 Euro abzgl Restwert aus. also 125 Euro weniger. kann mir jemand sagen womit das begründet sein könnte? Auf mobile.de ist gleichzeitih im Umkreis von 100 km kein Vergleichbarer Wagen unter 5500.-- Euro zu bekommen. muss ich mir das gefallen lassen? Danke.

Probleme mit der Versicherung?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Ist die Gegenseite zu 100% Schuld? Falls ja, dann würde ich einmalig bei der Versicherung anrufen und denen mitteilen, dass sie entweder den Betrag laut Gutachten auszahlen sollen oder Du Dir einen Anwalt nimmst. Den müssen die nämlich auch bezahlen.

Evtl. gehen sie dann darauf ein. Falls nicht: Ab zum Anwalt, da gibt es genügend, die sich genau darauf spezialisiert haben.

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#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Zitat:
Den müssen die nämlich auch bezahlen.


den Spruch kann ich langsam nicht mehr hören, wer wundert sich da noch über stetig steigende KFZ Beiträge...

Und die Versicherung müsste auch nur noch aus dem strittigen Wert zahlen nicht aus der vollen Summe.

Bei den Summen riecht das nach Mehrwertsteuer - vermute mal: das Auto wird nur noch Differenzbesteuert angeboten (d.h. mit 2,4%??) und somit fällt der Rest erst an, wenn eine Neuanschaffung geätigt wurde, wo eine Steuer in der Höhe anfällt.

Aber wie wärs, wenn man tatsächlich erstmal die Versicherung fragt?!

Gebrauchtwagenportale sind nicht geeignet einen Fahrzeugwert zu bestimmten, das sind lediglich Wunschpreise oder VHB... fernab der Realität

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Den müssen die nämlich auch bezahlen.

Streitwert sind aber nur noch die 125€. Die Versicherung muss also nur 83,54€ Anwaltskosten erstatten, falls der Fragesteller einen Anwalt nimmt. Sollte der Fragesteller mehr als 83,54€ an Anwaltskosten haben, bleibt er auf den Mehrkosten sitzen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von Lazyboy):
den Spruch kann ich langsam nicht mehr hören, wer wundert sich da noch über stetig steigende KFZ Beiträge...

Sag das den Versicherungen. Wenn die einfach so regulieren würden, wie es sich aus den gesetzlichen Regelungen ergibt, dann bräuchte man den Aufwand nicht zu treiben. Ich persönlich habe schlichtweg keine Zeit und Lust, mich neben dem Aufwand, den die Behebung eines Schadens mit sich bringt auch noch mit der gegnerischen Versicherung herumzuschlagen, weil die meint die Auszahlung unberechtigt kürzen zu dürfen.

Zitat (von Lazyboy):
Bei den Summen riecht das nach Mehrwertsteuer

Das ist in aller Regel aber auch auf der Abrechnung der Versicherung ausgewiesen.

Zitat (von drkabo):
Die Versicherung muss also nur 83,54€ Anwaltskosten erstatten, falls der Fragesteller einen Anwalt nimmt.

Jein. Grundsätzlich sind natürlich nur Anwaltskosten gemäß RVG erstattungsfähig. Allerdings ist dies meines Wissens nicht explizit festgelegt, sondern ergibt sich aus der Schadensminderungspflicht. Wenn der Geschädigte nun nachweisen kann, dass er trotz angemessner Suche keinen Anwalt gefunden hat, der sich dieses Falles auf Basis der RVG annehmen will, so sind meines Erachtens auch höhere Kosten zu erstatten.

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#5
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Leidiges Thema, aber wie viele Werkstätten ich kenne, die Anwalt und Gutachter auf der Kurzwahl haben, und sobald auch nur das Wort "Unfall" erwähnt wird die vorbereiteten Aufträge aus der Schublade geholt werden...

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