Kfz Schaden

20. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Tosh
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kfz Schaden

Zur Sachlage,
Am 13.04.2008 ist mir eine PKW in mein parkendes Fahrzeug gefahren. Polizei wurde verständigt, Daten wurden ausgetauscht usw. Habe mein Fahrzeug gleich am nächsten Tag zu einem gutachter gefahren um den schaden zu ermitteln. der gutachter hat sich mit der versicherung in verbindung gesetzt und den schaden gemeldet (2500 euro reperaturkosten). Daraufhin wollte die versicherung einen anderen gutachter vorbeischicken. dieser war auch 2 tage später bei mir und hat mein pkw begutachtet. am 18.04.2008 bekomme ich ein schreiben vom zweiten gutachter ... dieser schätzt die reperaturkosten auf 2800 euro und den restwert meines pkw auf 1350 euro. was ich aber total merkwürdig finde .. der gutachter hat ohne meine einwilligung das fahrzeug in eine onlinebörse gestellt mit rahmennummer , plz und 12 bildern. es gibt sogar schon bieter auf mein fahrzeug. und der wagenwert wurde vom gutachter auf 3000 euro geschätzt. was wird jetzt passieren und wie soll ich mich verhalten. es ist mein erster schadensfall und ich will mich wirklich nicht abzocken lassen.

vielen dank für jede hilfe

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 464x hilfreich)

Hallo,

das Gutachten der V-Gesellschaft kann auf wirtschaftlichen Totalschaden abzielen. Die Verfahrensweise läßt das vermuten.

Da Sie unverschuldet *verunfallt* sind, haben Sie kostenlosen Anspruch auf einen Rechtsanwalt. Nutzen Sie diese *Super-Chance*!

Alles andere zielt eindeutig auf eine Schlappe in Ihrem Geldbeutel. Also größte Vorsicht.

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#2
 Von 
Tosh
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

wie funktioniert das mit dem rechtsanwalt.
kann ich mir einen suchen und einfach die versicherung angeben der gegenpartei?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Immer selber den Anwalt aussuchen, der vertritt die eigenen Interessen besser.
Der Anwalt braucht das Polizeitagebuch, Angaben zu Unfallhergang und Beteiligte bzw. deren Versicherung und die Gutachten.
Hilfreich sind auch Links zu der online-Aktion.
Gruß
sad
P.S. und nichts bei der gegnerischen Versicherung unterschreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tosh
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnellen Antworten

Eine Frage hätte ich noch,

es wurde ja oben geschrieben das ich unverschuldet *verunfallt* einen kostenlosen Anspruch auf einen Anwalt habe.

zahlt die gegnerische versicherung diese anwaltkosten? Oder muss ich meine rechtsschutzversicherung nutzen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 464x hilfreich)

Hallo,

das wird der Anwalt nach erfolgter Akteneinsicht entscheiden.

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
dj8267
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
ich hof mal es kann mir jemand weiter helfen!

Am freitag abend kurz nach dem Feierabend auf den weg nach Hause ist mir ein Reh ins Autogelaufen und hat einen erheblich schaden hinterlassen. Habe es Polizeilich festgehalt und nun wollte ich wissen ob man das beim arbeitgeber als Wegeunfall angeben kann und wenn ja wie !

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Hallo,
wenn es auf deinem üblichen Weg zur/von der Arbeit passiert ist, ist es ein "normaler" Wegeunfall.
Melde es deinem Chef und zeige ihm auch die Polizei-Unterlagen.
gruß
sad

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 679x hilfreich)

und was soll das bringen?

mein du, das reh bekommt dadurch etwas von der BG? :rock:

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Ja klar, das bekommt posthum noch eine Kur mit Reha :grins:

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