Hallo liebes Forum,
mir ist leider ein Fahrzeug in mein geparktes Fahrzeug gefahren und hat mir die Beifahrertür beschädigt Schaden laut Gutachten 1.621,- € Die Versicherung möchte allerdings nur 921 € zahlen mit der Begründung das die Lackierungskosten des Kotflügels und der hinteren Tür nur abgerechnet werden wenn dieses auch tatsächlich anfallen würden und man dieses nicht eindeutig feststellbar wäre das die Arbeiten auch stattfinden müssten. Mein Gutachter ist der Meinung das Aufgrund des Perllackes diese zwingend erforderlich wäre. Jetzt meine Fragen:
1. Ist das vorgehen der Versicherung eigentlich so in Ordnung?
2. Kann ich dort zur Wahrung meiner Interessen einen Anwalt einschalten und die Kosten der gegnerischen Versicherung in Rechnung stellen?
Danke und liebe Grüße
Torsten
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Kfz Schaden probleme mit Abrechnung nach Gutachten
22. Dezember 2010
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Frage vom 22. Dezember 2010 | 10:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kfz Schaden probleme mit Abrechnung nach Gutachten
#1
Antwort vom 22. Dezember 2010 | 14:58
Von
Status: Schüler (330 Beiträge, 171x hilfreich)
Hier kann man eigentlich nur empfehlen, gleich zu einem Anwalt zu gehen, den die gegnerische Versicherung kostenmäßig dann zu übernehmen hat.
Sepp aus Oberbayern
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"Sepp"
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