Folgendes Problem:
Meine Freundin hat mit meinem Auto vor einiger Zeit ein anderes Auto im Parkhaus leicht touchiert. Ausgestiegen, geguckt, nichts gesehen, wieder weg gefahren. Der Unfallgegner hat doch 2 Schrammen bemerkt und ist über Anzeige und Überwachungsvideos auf das Kennzeichen gekommen. Das Verfahren wurde jedoch von der Polizei eingestellt.
Den Schaden wollte er natürlich zurecht trotzdem bezahlt haben. Dafür hat er sich scheinbar nur mit meiner Haftpflichtversicherung auseinander gesetzt, und nicht mit uns. Diese hat den Schaden dann bezahlt und fordert das Geld nun von uns ein. Wird natürlich auch akzeptiert, war ja de facto Fahrerflucht.
Jedoch fordert die Versicherung nun ca. 950€ für den Schaden (der wirklich klein war, habe nur 2 kleine Bilder bekommen, kann ich die irgendwie hinzufügen?), hat jedoch auf Nachfrage keine Rechnung des Geschädigten vorliegen, und auch nie eine gesehen - der Schaden wurde blind bezahlt.
Außerdem wurde für ca. 350€ ein Gutachten erstellt, um einen Totalschaden auszuschließen (so sagt die Versicherung), dieses soll auch bezahlt werden.
Natürlich habe ich mehrfach bei der Versicherung um Erklärungen für diese seltsamen Umstände gebeten. Mehr Informationen, als wie ich es beschrieben habe, hab' ich nicht bekommen. Weitere Nachfragen wollen sie jetzt kategorisch nicht mehr beantworten und bestehen auf das Geld.
Dürfen die sowas einfach so machen?! Habe ich da tatsächlich garkeine Handhabe? Bin gespannt auf euren Rat. Vielen Dank schonmal im Vorraus!
Kfz-Versicherung, Haftpflicht
14. Oktober 2018
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Frage vom 14. Oktober 2018 | 15:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kfz-Versicherung, Haftpflicht
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 14. Oktober 2018 | 16:01
Von
Status: Unbeschreiblich (124090 Beiträge, 40324x hilfreich)
ZitatDürfen die sowas einfach so machen?! Habe ich da tatsächlich garkeine Handhabe? :
Da würde ich mal die vertraglichen Vereinbarungen mit der Versicherung lesen.
KfZ-Versicherungen haben in der Regel die Regulierungshoheit, entscheiden also unabhängig davon ob dem Versicherten das gefällt oder nicht über die Regulierung.
ZitatDas Verfahren wurde jedoch von der Polizei eingestellt. :
Auf welcher Rechtsgrundlage?
#2
Antwort vom 15. Oktober 2018 | 09:01
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 491x hilfreich)
Zitat:der Schaden wurde blind bezahlt.
Zitat:Außerdem wurde für ca. 350€ ein Gutachten erstellt
Das widerspricht sich so hart, daraus könnte man Diamanten machen...
Zitat:seltsamen Umstände gebeten.
Nix seltsam, Tagesgeschäft
Folge:
Zitat:Wird natürlich auch akzeptiert, war ja de facto Fahrerflucht.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 19. Oktober 2018 | 11:41
Von
Status: Weiser (17350 Beiträge, 5945x hilfreich)
Im Gesamten gab es also einen Schaden von nur 1300€. Das war dann wirklich ein sehr kleiner Schaden.
BrianGriffin, mir ist jetzt nicht ganz klar womit du ein Problem hast. Es wurde ein kleiner Schaden verursacht und reguliert. Der Fahrerflüchtige wird in Regress genommen. Fertig.
Und jetzt?
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