Kfz-Versicherung, Haftpflicht

14. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
BrianGriffin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kfz-Versicherung, Haftpflicht

Folgendes Problem:
Meine Freundin hat mit meinem Auto vor einiger Zeit ein anderes Auto im Parkhaus leicht touchiert. Ausgestiegen, geguckt, nichts gesehen, wieder weg gefahren. Der Unfallgegner hat doch 2 Schrammen bemerkt und ist über Anzeige und Überwachungsvideos auf das Kennzeichen gekommen. Das Verfahren wurde jedoch von der Polizei eingestellt.
Den Schaden wollte er natürlich zurecht trotzdem bezahlt haben. Dafür hat er sich scheinbar nur mit meiner Haftpflichtversicherung auseinander gesetzt, und nicht mit uns. Diese hat den Schaden dann bezahlt und fordert das Geld nun von uns ein. Wird natürlich auch akzeptiert, war ja de facto Fahrerflucht.
Jedoch fordert die Versicherung nun ca. 950€ für den Schaden (der wirklich klein war, habe nur 2 kleine Bilder bekommen, kann ich die irgendwie hinzufügen?), hat jedoch auf Nachfrage keine Rechnung des Geschädigten vorliegen, und auch nie eine gesehen - der Schaden wurde blind bezahlt.
Außerdem wurde für ca. 350€ ein Gutachten erstellt, um einen Totalschaden auszuschließen (so sagt die Versicherung), dieses soll auch bezahlt werden.
Natürlich habe ich mehrfach bei der Versicherung um Erklärungen für diese seltsamen Umstände gebeten. Mehr Informationen, als wie ich es beschrieben habe, hab' ich nicht bekommen. Weitere Nachfragen wollen sie jetzt kategorisch nicht mehr beantworten und bestehen auf das Geld.

Dürfen die sowas einfach so machen?! Habe ich da tatsächlich garkeine Handhabe? Bin gespannt auf euren Rat. Vielen Dank schonmal im Vorraus!

Probleme mit der Versicherung?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119114 Beiträge, 39683x hilfreich)

Zitat (von BrianGriffin):
Dürfen die sowas einfach so machen?! Habe ich da tatsächlich garkeine Handhabe?

Da würde ich mal die vertraglichen Vereinbarungen mit der Versicherung lesen.
KfZ-Versicherungen haben in der Regel die Regulierungshoheit, entscheiden also unabhängig davon ob dem Versicherten das gefällt oder nicht über die Regulierung.



Zitat (von BrianGriffin):
Das Verfahren wurde jedoch von der Polizei eingestellt.

Auf welcher Rechtsgrundlage?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Zitat:
der Schaden wurde blind bezahlt.

Zitat:
Außerdem wurde für ca. 350€ ein Gutachten erstellt


Das widerspricht sich so hart, daraus könnte man Diamanten machen...

Zitat:
seltsamen Umstände gebeten.


Nix seltsam, Tagesgeschäft

Folge:
Zitat:
Wird natürlich auch akzeptiert, war ja de facto Fahrerflucht.




1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16870 Beiträge, 5874x hilfreich)

Im Gesamten gab es also einen Schaden von nur 1300€. Das war dann wirklich ein sehr kleiner Schaden.
BrianGriffin, mir ist jetzt nicht ganz klar womit du ein Problem hast. Es wurde ein kleiner Schaden verursacht und reguliert. Der Fahrerflüchtige wird in Regress genommen. Fertig.

Signatur:

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