Hallo,
hatte gestern ein kleines Mißgeschick und muß nun meine VK in Anspruch nehmen.
Ich habe bei Axa die alternativ Deckung abgeschlossen. Nun habe ich auf der Internetseite gesehen, dass das Fahrzueg bei Axa-Vertragswerkstätten repariert wird.
Kann ich denn nun bei keiner anderen Werkstatt mein Fahrzeug reparieren lassen. Wie sieht es aus, muß ich einen Gutachter beauftragen oder reicht ein Kostenvoranschlag?
Kfz-Versicherung VK-Schaden
11. August 2005
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Frage vom 11. August 2005 | 16:35
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Kfz-Versicherung VK-Schaden
#1
Antwort vom 11. August 2005 | 16:42
Von
Status: Praktikant (522 Beiträge, 92x hilfreich)
Guten Tag,
einen Gutachter sollten Sie nicht aus eigener Kraft einschalten ( wer die Musik bestellt, zahlt auch )
Reichen Sie doch bei der AXA einen Kostenvoranschlag der Vertragswerkstatt IHRER WAHL ein und warten deren Reaktion ab.
Niemand kann Sie zwingen, Ihr Auto in einer vorgegebenen Werkstatt zu reparieren.
Ich würde ferner empfehlen sich sofort mit dem Sachbearbeiter der AXA ( Schadenregulierung ) ins Benehmen zu setzen.
Über das Internet würde ich nicht weiter vorgehen.
Viele Grüße
Und jetzt?
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