Kfz Versicherung falsche SF-Klasse

3. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Basched
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)
Kfz Versicherung falsche SF-Klasse

Habe dieses Jahr meine Kfz Versicherung gewechselt.
Jetzt bekomme ich von der neuen Versicherung eine Rechnung mit neuem Versicherungsschein, weil die alte Versicherung meine Schadenfreiheitsklasse nicht so bestätigt hat, wie ich sie beim neuen Vertrag angegeben habe.

Dazu ist folgendes zu sagen:
als ich zu meiner vorherigen Versicherung gewechselt habe, hat diese mich in eine um 1 niedrigere SK-Klasse eingestuft. Auf mein Schreiben, dass die einen Fehler gemacht haben wurde nicht reagiert. Da dachte ich mir noch "Glück gehabt". Später habe ich erfahren, dass Versicherungen sowas schon mal machen, aber wenn man die Versicherung dann wechselt, wird nur die "tatsächliche" SK der neuen Versicherung übermittelt.

Das Problem, statt um eine SK-Klassen hochgestuft zu werden (wie evt. erwartbar), wurde ich jetzt um 3 hochgestuft! Einen Schadenfall gab es nicht!

Wie kann das sein? Hat da eine der beiden Versicherungen einen Fehler gemacht, oder ist das sozusagen die Strafe, weil ich nicht die richtige SK-Klasse angegeben habe? An welche der beiden Versicherungen muss ich mich wenden?

Noch eine mittelbare Frage: Ich bin beim ADAC verkehrsrechtsschutzversichert. Kann ich den Fall direkt einem Anwalt übergeben oder muss ich die Versicherungen selbst erst kontaktieren und erst wenn diese sich quer stellen zahlt die Rechtsschutzversicherung? Habe nämlich grade gar keine Zeit und noch viel weniger Lust mich mit irgendwelchen Versicherungen rumzuärgern.

Vielen Dank schonmal für die Hilfe

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
firefighter0070
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 85x hilfreich)

Einfach bei der alten Versicherung (schriftlich) eine SFR Auskunft beantragen. Dort steht dann in der Regel schwarz auf weiß welche SF Klasse aktuell vorhanden ist. Danach dieses Schreiben der neuen Versicherung zukommen lassen und um korrektur der Rechnung bitten.

Alternative wäre mal beim ADAC anfragen und dann werden die eine Kostendeckungszusage erteilen oder nicht erteilen.

Weitere Alternative wäre ein Anwalt beauftragen, der wird dann die Kostendeckungszusage anfordern und wenn diese abgelehnt wird die Rechnung an den Mandanten schicken

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