Kfz-Versicherung -- missverständlicher Zahlungstermin?

29. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.05.2019 10:12:58
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 31x hilfreich)
Kfz-Versicherung -- missverständlicher Zahlungstermin?

Hallo,

ich habe im Juni eine Kfz-Versicherung abgeschlossen und mich eingehend (per e-Mail) Beraten lassen.

Auf meine Frage, wann der erste Beitrag fällig werden würde, erhielt ich dann folgendes als Antwort:
"[...] Die Beiträge müssen im voraus gezahlt werden. Sie müssten den Beitrag bis zum 01.01.2006 bezahlen, das wären ca. xxx Euro. Ab Januar 2006 würden sie dann eine Rechnung für das ganze Jahr bekommen bis Januar 2007. Wir können aber gerne die Zahlungsweise umstellen, damit die Beträge nicht zu hoch
werden. [...]"

Ich habe das nun so verstanden, dass die erste Zahlung bis zum 01.01.2006 erfolgen soll und weitere Zahlungen jeweils für das Folgejahr im Voraus? Auf meine Frage, ob dies so stimmt, wurde mir genau das sogar nochmal bestätigt.

Seitens der Versicherung kam jetzt ein Schreiben, dass die Zahlung bisher ausblieb und tatsächlich stand mitten im damaligen Bestätigungsschreiben in Kleinschrift auch "Zahlung sollte innerhalb von 2 Wochen erfolgen...".


Ich würde nun gerne wissen, wie andere eben diese Formulierung verstehen und ob Zahlungshinweise in Kleingedrucktem Zulässig sind.


MfG
d-angel

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
babu
Status:
Schüler
(392 Beiträge, 57x hilfreich)

Die Erstprämie wird regelmäßig sofort fällig mit Abschluss des Versicherungsvertrages und Übersendung der Versicherungspolice. Die 14 Tage dienen hierbei als Zahlungsziel. Die Bezeichnung: "Sie müssten den Beitrag bis zum 01.01.2006 bezahlen, das wären ca. xxx Euro." ist doppelt missverständlich. Sobald Sie den Antrag ausgefüllt eingereicht haben wird der Versicherungsbeginn und mit ihm die zu zahlende Prämie festgelegt. Ein "das wären ca. ***" gibt es nicht. Kontaktieren Sie die Versicherung, wie hoch der zu zahlende Betrag ist und begleichen Sie diesen für den Zeitraum bis zum 01.01.2006. Der Versicherer ist gemäß §38 VVG ansonsten zum Rücktritt berechtigt und im Schadenfall gemäß Abs. 2 leistungsfrei.

Die Prämie wird wie beschrieben im Voraus fällig. Heißt, Sie erhalten im November 2005 ein Schreiben in welchem Ihnen die Prämie für das Jahr 2006 mitgeteilt wird.

Grüße

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Was -babu- geschrieben hat, ist völlig richtig.
Trotzdem sollten sich die Versicherungen angewöhnen, klare und deutliche Sätze zu formulieren.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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