Kfz Versicherung mit fragwürdigem Antrag

14. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
kixa
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 0x hilfreich)
Kfz Versicherung mit fragwürdigem Antrag

Guten Tag
Folgendes Problem
Ich habe im Jahr 2018 meine KFZ Versicherung gekündigt,zum 31.12.2018.

Darauf schrieb mir meine Versicherung das man ab 01.01.2019 falls ich doch da bleibe mit folgenden SF Klassen usw berechnen würde.Alt 2018 SF 3 neu ab 2019 SF 1/2 da ein Schaden 2018 war .

Ich bin mit diesem Schreiben zu der Neuen Versicherung gegangen um ein Angebot einzuholen .Er hat mit den Angaben berechnet die laut alter Versicherung ab 01.01.2019 greifen würden .

Kurz darauf erklärte er mir das er dies Bezüglich sich noch mal absichern will und hatte kurz telefoniert .Darauf sagte er mir das aus Internen Gründen man mir SF 2 anbieten kann usw usw .Gesagt getan mit SF 2 gerechnet und unterschrieben .Eintritt ab 01.01.2019 SF 2 mit einem Monatlichem Beitrag von 52,91 Eur

Am 22.01.2019 fragte ich mal nett an wann ich mit einem Versicherungsschein rechnen könne und wann die erste Abbuchung erfolge.Dies beantwortete er mit wird in den nächsten Tagen geschehen .Am 01.02.2019 kam dann der Schein und man buchte am 04.02.2019 einen Betrag von 105,82 Euro ab (Januar und Februar ).

Am 20.02.2019 wurden weitere 93,22 Euro abgebucht .Hierzu kam ein Schreiben das es ein Nachtrag wäre da die alte Versicherung Ihnen andere Daten gab als mit den gerechnet wurden sind bei der neuen .Daten alte Versicherung SF 1/2 ab 01.01.2019 .Die 93,22 Euro wären die Differenz von Januar und Februar wo mit falschen SF gerechnet wurde.

Nun frag ich mich ist dies so richtig ?Der Berater hatte doch alles vorliegen und sagte ja das aus Internen Gründen SF 2 geht .Ich habe mit dem Berater gesprochen,der natürlich von nix mehr weiß .Widerruf geht natürlich nicht da 2 Wochen Frist vor bei ist .

Wäre mal über eine Meinung dankbar

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120077 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von kixa):
Gesagt getan mit SF 2 gerechnet und unterschrieben .Eintritt ab 01.01.2019 SF 2 mit einem Monatlichem Beitrag von 52,91 Eur

Und wenn man sich die vertraglichen Vereinbarungen mal genauer durchliest, wird man wohl feststellen, das die SF2 nicht wirklich in Stein gemeißelt ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Tja da hat der Berater wohl falsch beraten, was aber unschädlich wäre, denn am 20.02. (in der Ecke) hast du ja einen V-Schein bekommen, der vermutlich auch eine Erläuterung bzgl. §5VVG enthält.
Wenn dem so ist, gilt eine 1 Monatsfrist ab Zugang für einen Widerspruch.

Das hilft die recht wenig, dann hast du keinen Vertrag und einen neuen zu SF2 wirst du eigl auch nicht bekommen, da ein anrechenbarer Vorvertrag (SF1/2) existiert, den jede Versicherung erfragt und prüft.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kixa
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Und wenn man sich die vertraglichen Vereinbarungen mal genauer durchliest, wird man wohl feststellen, das die SF2 nicht wirklich in Stein gemeißelt ist.


Na ja ok wenn man es so betrachtet das Sie es ändern können,ist sie nicht in Stein gemeißelt das stimmt.

Zitat (von Lazyboy):
Tja da hat der Berater wohl falsch beraten, was aber unschädlich wäre, denn am 20.02. (in der Ecke) hast du ja einen V-Schein bekommen, der vermutlich auch eine Erläuterung bzgl. §5VVG enthält.
Wenn dem so ist, gilt eine 1 Monatsfrist ab Zugang für einen Widerspruch.

Das hilft die recht wenig, dann hast du keinen Vertrag und einen neuen zu SF2 wirst du eigl auch nicht bekommen, da ein anrechenbarer Vorvertrag (SF1/2) existiert, den jede Versicherung erfragt und prüft.


Mir geht es nicht darum die Versicherung zu wechseln oder so .Nur finde ich es schon eine Arglistige Täuschung.Und wie ich oben bereits geschrieben hatte,habe ich ein Widerspruch eingelegt der abgelehnt wurde da angeblich nur 14 Tage Widerruf .Das es 1 Monat sind wusste ich nicht und steht auch so nicht in dem Vertrag habe gerade noch mal geschaut .


Trotzdem danke

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von kixa):
Und wie ich oben bereits geschrieben hatte,habe ich ein Widerspruch eingelegt der abgelehnt wurde da angeblich nur 14 Tage Widerruf .


Widerruf und Widerspruch sind unterschiedliche Gestaltungserklärungen.

Falls Du tatsächlich dem geänderten Versicherungsschein widersprochen hast, solltest Du dem Mitarbeitern der Versicherung vieleicht ein wenig Nachilfe erteilen.

Zitat (von kixa):
Das es 1 Monat sind wusste ich nicht und steht auch so nicht in dem Vertrag habe gerade noch mal geschaut .
Dass Du es nicht wusstest, mag sein, allerdings wird die Kenntnis der Gesetze vorausgesetzt. Dass es keine Hinweis im VS gibt, finde ich "merkwürdig". Schau Dir den ersten VS und nicht den Nachtrag dazu noch einmal an.

§ 5 Abs. 2 verpflichtet den Versicherer zu dem Hinweis.

Berry

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