Kfz-Versicherung - nachträgliche Beitragserhöhung

29. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
Puschelchen34
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 8x hilfreich)
Kfz-Versicherung - nachträgliche Beitragserhöhung

Hallo an Alle,

unsere Kfz-Versicherung hat für das Jahr 2012 nachträglich die Beiträge erhöht und möchte jetzt über 200 € von uns haben.

Der Grund:
wir sind mehr Km gefahren, als in der Police angegeben

Wir hatten keinen Unfall, deshalb leuchtet mir diese Beitragserhöhung für das vergangene Jahr nicht wirklich ein. Ist das wirklich rechtens?

LG

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7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8549 Beiträge, 4072x hilfreich)

Hallo,

quote:
Wir hatten keinen Unfall, deshalb leuchtet mir diese Beitragserhöhung für das vergangene Jahr nicht wirklich ein. Ist das wirklich rechtens?
Du bist ein Scherzbold oder? Du hast Leisstungen beansprucht, willst aber dafür nicht bezahlen?

genau so gut könnte mal dein Arbeitgeber fragen: Mein Arbeitnehmer hat letzten Monat mehr stunden gearbeitet, als im Arbeitsvertrag vereinbart, ist es rechtens, wenn er diese Stunden bezahlt haben will?

Als Arbeitnehmer hättest du eine Leisstung erbracht und würdest dafür dementsprechend entlohnt werden wollen, nichts anderes ist das mit der Versicherung. Du hast eine Leisstung in Anspruch genommen, musst also dafür zahlen.

quote:
wir sind mehr Km gefahren, als in der Police angegeben
Du hättest das Auto ja auch stehen lassen können!

Nicht umsonst gibt es gestaffelte Fahrleisstungen die man pro Jahr angeben kann beim Abschluss der Versicherung. Auch die Preise sind dann dementsprechend gestaffelt...



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Puschelchen34
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 8x hilfreich)

Gute Güte, man kann ja wohl mal eine Frage stellen, ohne gleich angemacht zu werden. Habe nirgendwo behauptet, dass ich nicht zahlen will.

Wir sind einmal von einer Versicherung aufs Übelste gelinkt worden, deshalb bin ich mit Forderungen vorsichtig geworden.

Wenn es rechtens ist, dann ist es halt so.

Und mit einem Arbeitsvertrag kann man das m.E. nicht vergleichen. Welche Leistungen haben wir denn beansprucht? Die hätten wir beansprucht, wenn wir einen Unfall mit Versicherungsbeteiligung gehabt hätten.

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-- Editiert Puschelchen34 am 29.05.2013 12:17

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8549 Beiträge, 4072x hilfreich)

quote:
Welche Leistungen haben wir denn beansprucht?
Die Frage meinst du jetzt nicht wirklich ernst oder?

Die Leisstung nennt sich Versicherungsschutz!!!!!!!

Jeder einzelne KM der mit dem Auto gefahren wird stellt für die Versicherung ein potentielles Risiko dar! Dieses Risiko darfst du bezahlen...

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126153 Beiträge, 40607x hilfreich)

quote:
Wir hatten keinen Unfall, deshalb leuchtet mir diese Beitragserhöhung für das vergangene Jahr nicht wirklich ein.

Nun, wenn Du mal Deine vertraglichen Vereinbarungen mit der Versicherung durchliest, wird Dich die Erleuchtung mutmaßlich ereilen.

Denn dort steht mit hoher Wahrscheinlichkeit drin, das für bis km X der Betrag Y festgelegt ist und für für die Überschreitung der Betrag Z anfällt.



Sollte dies nicht dort drin stehen, müsste die Versicherung nach Aufforderung begründen.






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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

-- Editiert Harry van Sell am 30.05.2013 00:07

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2914 Beiträge, 1319x hilfreich)

Das einzige, was ich hier immer gerne diskussionswürdig halte, ist warum die SF nicht schneller sinkt, wenn man mehr fährt und zahlt.

Ansonsten ist alles so rechtens.


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