Kfz Versicherung reguliert Schaden ohne Rücksprach

21. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
kevbe93
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kfz Versicherung reguliert Schaden ohne Rücksprach

Hallo, ich habe eine Frage zu meiner Versicherung.

Vor mehreren Woche bin ich im Stadtverkehr jemanden mit ca. 35 Km/h aufgefahren. An seinem Auto war auf den ersten Blick nichts zu sehen, aber wir haben natürlich Daten, etc ausgetauscht für die Versicherung. Am gleichen Tag noch habe ich meiner Versicherung den Schaden gemeldet. Nun kam nichts mehr von meiner Versicherung, zwischendurch habe ich 2 mal nachgefragt was mit dem Schaden ist. Keiner konnte mir eine Antwort geben. Heute kam dann ein Brief meiner Versicherung, das ich 20% hochgestuft wurde. Der Schaden wurde reguliert ohne mich zu Informieren oder sonstwas. Ich habe dann nachgefragt und der Schaden soll 4.400€ betragen. Meiner Schätzung nach war das Auto so viel wert (Ich bin der Meinung Opel Zafira etwa 6-8 Jahre alt.

Meine Fragen sind nun:

1. Ist es rechtens, dass die Versicherung alles ohne mich macht?
2. Kann ich nachträglich noch etwas anfechten?
3. Ist ein derart hoher Schaden bei so einem Auffahrunfall möglich?

Ich bedanke mich schonmal für die Hilfe :)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1178 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
1. Ist es rechtens, dass die Versicherung alles ohne mich macht?


Ja.

quote:
2. Kann ich nachträglich noch etwas anfechten?


Nein.

quote:
3. Ist ein derart hoher Schaden bei so einem Auffahrunfall möglich?

Ja.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 179x hilfreich)

Guten Tag,


zu 1.
Falls ihrer Versicherung der Vorgang eindeutig erscheint und sie Rückfragen nicht für erforderlich hält, kann sie den Schaden direkt mit dem Geschädigten abrechnen. Jener hat einen Anspruch direkt gegenüber der Versicherung.

zu 2.
Falls Sie Anhaltspunkte dafür haben, dass es "nicht mit rechten Dingen" zgegangen ist, also z.B. fingierter Unfall, Reparatur von Altschäden, so sollten Sie ihre Versicherung informieren. Eventuell braucht die Versicherung bei einer Straftat nicht zu leisten und damit werden Sie nicht höhergestuft.


zu 3.
Falls der Rahmen verzogen ist und die Spur gerichtet werden muss, wenn Arbeitsausfall, Krankheitskosten und Schmerzensgeld hinzukommen, ein Gutachter eingeschaltet und ein Mietwagen genommen wird, so können durchaus derartige Kosten entstehen - dabei ist diese Aufstellung nicht vollständig.

Viele Grüße

Nervin


-- Editiert Nervin am 21.02.2014 19:27

1x Hilfreiche Antwort

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