Kfz Versicherung rückwirkend gekündigt wegen Nichtzahlung

1. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
MarvinPunktM
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kfz Versicherung rückwirkend gekündigt wegen Nichtzahlung

Hallo,

Ich habe, Ende August, eine online KFZ Versicherung abgeschlossen, welche vierteljährlich durch Lastschrift eingezogen werden sollte.
Dieser konnte nicht eingezogen werden, was ich allerdings nicht mitbekommen habe.
Es kamen mehrere Mails meiner Versicherung, welche Werbung oder Zusatztarife waren, woraufhin ich die
weiteren Emails ignoriert habe.

Mitte Oktober kam die erste Mail, dass das Geld nicht eingezogen werden konnte.
Ende Oktober kam eine Mail mit einer erneuten Zahlungserinnerung und den Hinweis, dass sie vom Vertrag zurücktreten können.

Am 21.11 kam wieder eine Mail, worin der Rücktritt des Vertrags bestätigt wurde und ich seit Versicherungsbeginn nicht versichert bin und mir rückwirkend eine neue Versicherung suchen muss.
Erst mit dieser Mail wurde ich darauf aufmerksam und habe mich an den Service gewendet, dass ich sofort zahlen würde, allerdings keine Antwort erhalten.

Eben habe ich persönlich dort angerufen und man sagte mir, ich bin von Anfang an nicht versichert und könne keine neue Versicherung abschließen, den Betrag möchten sie irgendwie auch nicht haben.

Auf deren Webseite steht geschrieben :
Eine Kündigung seitens der Versicherung kann unmittelbar dann ins Haus flattern, wenn man den ersten fälligen Betrag nach Beantragung einer Kfz-Versicherung nicht bezahlt hat. Die schwebende Wirksamkeit wird dadurch aufgehoben, da der Versicherungsschein nicht eingelöst worden ist. Gerät man zu einem späteren Zeitpunkt in Verzug, muss die Versicherung zunächst eine Mahnung schreiben und darauf hinweisen, dass der Vertrag gekündigt wird, wenn die offenen Beiträge nicht innerhalb einer meist zweiwöchigen Frist gezahlt werden. Erst nach dem Verstreichen dieser Zeitspanne darf die Kündigung wirksam ausgesprochen werden, die sofort gültig ist. Ausnahme: Eine Kündigung muss durch die Versicherung auch dann rückwirkend aufgehoben werden, wenn die fehlenden Beträge innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung beglichen werden.


Verstehe ich das richtig, dass wenn ich bis zum 21.12 meinen fälligen Betrag begleiche, die Versicherung mich weiterhin versichert?
So ähnlich habe ich das auch in anderen Beiträgen lesen können, allerdings war das noch nicht klar verständlich für mich.

Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen.
Dankeschön!

Probleme mit der Versicherung?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109125 Beiträge, 38259x hilfreich)

Zitat (von MarvinPunktM):
Verstehe ich das richtig, dass wenn ich bis zum 21.12 meinen fälligen Betrag begleiche, die Versicherung mich weiterhin versichert?

Nö, das würde nur gelten, wenn es schon mal einen fixen Versicherungsvertrag gegeben hätte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1026 Beiträge, 489x hilfreich)

Die Versicherung ist zurückgetreten aufgrund Nichtzahlung der Erstprämie
https://dejure.org/gesetze/VVG/33.html
ivM
https://dejure.org/gesetze/VVG/37.html


Der andere Fall wäre eine Kündigung aufgrund Nichtzahlung der Folgeprämie
https://dejure.org/gesetze/VVG/38.html

Dafür gibt es weitere Voraussetzungen und die Kündigung hat nur Auswirkungen für die Zukunft

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4081 Beiträge, 654x hilfreich)

Zitat (von MarvinPunktM):
Verstehe ich das richtig, dass wenn ich bis zum 21.12 meinen fälligen Betrag begleiche, die Versicherung mich weiterhin versichert?
Nein, das verstehst Du falsch.
Zitat (von MarvinPunktM):
Eine Kündigung seitens der Versicherung kann unmittelbar dann ins Haus flattern, wenn man den ersten fälligen Betrag nach Beantragung einer Kfz-Versicherung nicht bezahlt hat. Die schwebende Wirksamkeit wird dadurch aufgehoben, da der Versicherungsschein nicht eingelöst worden ist.

Gerät man zu einem späteren Zeitpunkt in Verzug, muss die Versicherung zunächst eine Mahnung schreiben und darauf hinweisen, dass der Vertrag gekündigt wird, wenn die offenen Beiträge nicht innerhalb einer meist zweiwöchigen Frist gezahlt werden.
Heißt für Dich aber auch, dass Dein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß zugelassen ist. Die Zulassungsstelle wird Dir also in Kürze auch Post senden, denn die wurden bereits von der Versicherung über den nicht bestehenden Versicherungsschutz informiert.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(44981 Beiträge, 16010x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Heißt für Dich aber auch, dass Dein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß zugelassen ist.


Richtig, d.h. man fährt aktuell ohne Versicherungsschutz und das ist ein Straftatbestand.

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