Hallo,
Ich habe, Ende August, eine online KFZ Versicherung abgeschlossen, welche vierteljährlich durch Lastschrift eingezogen werden sollte.
Dieser konnte nicht eingezogen werden, was ich allerdings nicht mitbekommen habe.
Es kamen mehrere Mails meiner Versicherung, welche Werbung oder Zusatztarife waren, woraufhin ich die
weiteren Emails ignoriert habe.
Mitte Oktober kam die erste Mail, dass das Geld nicht eingezogen werden konnte.
Ende Oktober kam eine Mail mit einer erneuten Zahlungserinnerung und den Hinweis, dass sie vom Vertrag zurücktreten können.
Am 21.11 kam wieder eine Mail, worin der Rücktritt des Vertrags bestätigt wurde und ich seit Versicherungsbeginn nicht versichert bin und mir rückwirkend eine neue Versicherung suchen muss.
Erst mit dieser Mail wurde ich darauf aufmerksam und habe mich an den Service gewendet, dass ich sofort zahlen würde, allerdings keine Antwort erhalten.
Eben habe ich persönlich dort angerufen und man sagte mir, ich bin von Anfang an nicht versichert und könne keine neue Versicherung abschließen, den Betrag möchten sie irgendwie auch nicht haben.
Auf deren Webseite steht geschrieben :
Eine Kündigung seitens der Versicherung kann unmittelbar dann ins Haus flattern, wenn man den ersten fälligen Betrag nach Beantragung einer Kfz-Versicherung nicht bezahlt hat. Die schwebende Wirksamkeit wird dadurch aufgehoben, da der Versicherungsschein nicht eingelöst worden ist. Gerät man zu einem späteren Zeitpunkt in Verzug, muss die Versicherung zunächst eine Mahnung schreiben und darauf hinweisen, dass der Vertrag gekündigt wird, wenn die offenen Beiträge nicht innerhalb einer meist zweiwöchigen Frist gezahlt werden. Erst nach dem Verstreichen dieser Zeitspanne darf die Kündigung wirksam ausgesprochen werden, die sofort gültig ist. Ausnahme: Eine Kündigung muss durch die Versicherung auch dann rückwirkend aufgehoben werden, wenn die fehlenden Beträge innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung beglichen werden.
Verstehe ich das richtig, dass wenn ich bis zum 21.12 meinen fälligen Betrag begleiche, die Versicherung mich weiterhin versichert?
So ähnlich habe ich das auch in anderen Beiträgen lesen können, allerdings war das noch nicht klar verständlich für mich.
Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen.
Dankeschön!
Kfz Versicherung rückwirkend gekündigt wegen Nichtzahlung
1. Dezember 2022
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Frage vom 1. Dezember 2022 | 15:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kfz Versicherung rückwirkend gekündigt wegen Nichtzahlung
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 1. Dezember 2022 | 21:54
Von
Status: Unbeschreiblich (109125 Beiträge, 38259x hilfreich)
ZitatVerstehe ich das richtig, dass wenn ich bis zum 21.12 meinen fälligen Betrag begleiche, die Versicherung mich weiterhin versichert? :
Nö, das würde nur gelten, wenn es schon mal einen fixen Versicherungsvertrag gegeben hätte.
#2
Antwort vom 7. Dezember 2022 | 08:04
Von
Status: Lehrling (1026 Beiträge, 489x hilfreich)
Die Versicherung ist zurückgetreten aufgrund Nichtzahlung der Erstprämie
https://dejure.org/gesetze/VVG/33.html
ivM
https://dejure.org/gesetze/VVG/37.html
Der andere Fall wäre eine Kündigung aufgrund Nichtzahlung der Folgeprämie
https://dejure.org/gesetze/VVG/38.html
Dafür gibt es weitere Voraussetzungen und die Kündigung hat nur Auswirkungen für die Zukunft
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#3
Antwort vom 7. Dezember 2022 | 10:01
Von
Status: Master (4081 Beiträge, 654x hilfreich)
Nein, das verstehst Du falsch.ZitatVerstehe ich das richtig, dass wenn ich bis zum 21.12 meinen fälligen Betrag begleiche, die Versicherung mich weiterhin versichert? :
Heißt für Dich aber auch, dass Dein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß zugelassen ist. Die Zulassungsstelle wird Dir also in Kürze auch Post senden, denn die wurden bereits von der Versicherung über den nicht bestehenden Versicherungsschutz informiert.ZitatEine Kündigung seitens der Versicherung kann unmittelbar dann ins Haus flattern, wenn man den ersten fälligen Betrag nach Beantragung einer Kfz-Versicherung nicht bezahlt hat. Die schwebende Wirksamkeit wird dadurch aufgehoben, da der Versicherungsschein nicht eingelöst worden ist. :
Gerät man zu einem späteren Zeitpunkt in Verzug, muss die Versicherung zunächst eine Mahnung schreiben und darauf hinweisen, dass der Vertrag gekündigt wird, wenn die offenen Beiträge nicht innerhalb einer meist zweiwöchigen Frist gezahlt werden.
#4
Antwort vom 8. Dezember 2022 | 17:46
Von
Status: Unbeschreiblich (44981 Beiträge, 16010x hilfreich)
ZitatHeißt für Dich aber auch, dass Dein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß zugelassen ist. :
Richtig, d.h. man fährt aktuell ohne Versicherungsschutz und das ist ein Straftatbestand.
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