Kfz Versicherung zahlt schaden nicht

4. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Katharina Homberg
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Kfz Versicherung zahlt schaden nicht

Hallo, folgendes: Ich habe seit letztem Jahr mein Auto versichert. Meine erste Beitragsrechnung habe ich zu spät gezahlt da ich längere Zeit nicht da war. Kreis wollte mir das Auto still legen habe dann von der Versicherung die bestätigung bekommen das es weiter versichert ist was ich an den Kreis gefaxt habe. Versicherung hat dann eine Lastschrifterlaubnis bekommen. Jetzt hat mein Mann einen Unfall gebaut habe den >Schaden gemeldet und versicherung sagt ich wäre seit letztem Jahr nicht mehr versichert abder den Schaden haben sie aufgenommen und wollen den Prüfen... Was heißt das jetzt? Natürlich wurde dann dder Versicherungsbeitrag auch nicht vom Konto abgebucht wie ich dann jetzt festgestellt habe.
MFG

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"MFG"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1602 Beiträge, 465x hilfreich)

Der Geschädigte bekommt sein Geld, entweder von der Versicherung oder von der Versicherung, wenn Ihr nicht versichert wart.
Euren eigen Schaden müsst Ihr aus eigener Tasche bezahlen.
Wenn Ihr nicht versichert wart, so habt Ihr eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz gegangen.
http://bundesrecht.juris.de/pflvg/__6.html

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.10.2010 17:13:31
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 12x hilfreich)

Holt sich die Versicherung die dem Gegner bezahlt hat, nicht das Geld von den Verursachern wieder?
Und wenn die nicht versichert waren/sind dann am privaten Vermögen?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1002x hilfreich)

Hallo,
was jetzt hier Fakt ist, ist schwer zu sagen!
Das Auto schlecht hin, war durch die Deckungskarte versichert, solange das Auto von der KFZ-Zulassung nicht stillgelegt wurde, war es dies auch weiterhin.
Die Versicherung wird den Schaden also zunächst begleichen. War der Erstbeitrag nicht gezhalt, geschweige denn die Folgebeitrage wird der Versicherer den gesamten Betrag vom Eigentümer bzw. Verursacher zurückfordern, da kein Versicherungsschutz bestanden hat. Kannst du der Versicherung natürlich nachweisen, das diese das Verschulden trifft, das die Beiträge nicht beglichen sind, trägst du keine Schuld!

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