Habe ich eben mit meiner Mutter überlegt. Ihr Auto ist so versichert, dass nur sie und ihr Mann damit fahren dürfen, dafür ist der Tarif günstiger.
Angenommen, sie fährt, und ein Freund oder Verwandter, nicht der Ehemann, ist Beifahrer. Unterwegs verknackst sie sich den fuss oder kriegt Migräne, kann also nicht mehr heimfahren. Darf in einem solchen Notfall der Beifahrer, so er eine Fahrerlaubnis hat, das Auto steuern, oder ist das strafbar? Und würde die Versicherung zahlen, wenn der Beifahrer dann einen Unfall baut?
-- Editiert von H. Odensack am 21.10.2019 20:40
Kfz-versicherung, nicht Versicherter Fahrer
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
ZitatDarf in einem solchen Notfall der Beifahrer, so er eine Fahrerlaubnis hat, das Auto steuern, oder ist das strafbar? :
Strafbar wäre das nicht.
In Notfällen, zum Beispiel eine dringende Fahrt ins Krankenhaus, darf auch eine ungemeldete Person ans Steuer.
Ein "Notfall" ist aber genau das - im Normalfall zeitigt der ja strenggenommen eigentlich eine Fahrt ins Krankenhaus. Denn:
Zitat:Sitzt jemand am Steuer, der nicht angemeldet ist, bleibt der Schutz der Kfz-Versicherung erhalten. Bei einem Unfall zahlen Haftpflicht und Vollkasko. Aber: Häufig verlangen sie eine Strafe, oft einen kompletten Jahresbeitrag, teils auch das Doppelte. Xxxx zum Beispiel, nimmt eine zusätzliche Selbstbeteiligung von 2 500 Euro, wenn eine nicht gemeldete Person unter 24 Jahren einen Kaskoschaden verursacht. Außerdem dürfen die Versicherer den Vertrag kündigen. Dann kann es schwierig werden, anderswo eine neue Vollkasko zu bekommen.
Worauf man sich halt wirklich einstellen sollte, daß es wohl Diskussionen darüber geben wird, ob die beschriebene Situation tatsächlich ein "Notfall" war oder ob es nicht andere Möglichkeiten gegeben hätte (einen berechtigten Fahrer anrufen; Taxi, Bus oder Bahn zu nehmen usw)
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Zitat:Darf in einem solchen Notfall der Beifahrer, so er eine Fahrerlaubnis hat, das Auto steuern, oder ist das strafbar?
Nein, ist nicht strafbar
Zitat:Und würde die Versicherung zahlen, wenn der Beifahrer dann einen Unfall baut?
Ja
Diskussionen gibt es mit ziemlicher Sicherheit. In der Regel lautet die Formulierung in den AKB sinngemäß, wer das Fahrzeug regelmäßig führt. Das lässt natürlich einigen Interpretationsspielraum, zu Gunsten des Versicherungsnehmers. Ich würde mich da nicht auf einen Notfall, wie hier im medizinischen beschränken.
Gerade im Verhältnis Mutter/Kind, dann ggf. noch gleicher Wohnsitz dürfte schon durch den stetig möglichen Zugriff eine gewisse Regelmäßigkeit erzeugen.
EIne unangemeldete Person darf IMMER ans Steuer. Der Eigentümer des Fahrzeugs entscheidet wer das darf und wer nicht. Passiert ein Unfall kann die Versicherung evtl. eine Nachzahlung der Beitragsdifferenz von max. 2 Jahresbeiträgen (aktuelles plus vergangenes Jahr) verlangen. Die Versicherung ist in der Leistungspflicht. Mehr passiert nicht.ZitatIn Notfällen, zum Beispiel eine dringende Fahrt ins Krankenhaus, darf auch eine ungemeldete Person ans Steuer. :
Durch die Erlaubnis des Eigentümers wird man zum berechtigten Fahrer und die Versicherung muss leisten.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/15-kaskoversicherung-x-regress-gegen-den-berechtigten-fahrer-in-der-kaskoversicherung_idesk_PI17574_HI9850707.html
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