Kfz-versicherung, nicht Versicherter Fahrer

21. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)
Kfz-versicherung, nicht Versicherter Fahrer

Habe ich eben mit meiner Mutter überlegt. Ihr Auto ist so versichert, dass nur sie und ihr Mann damit fahren dürfen, dafür ist der Tarif günstiger.
Angenommen, sie fährt, und ein Freund oder Verwandter, nicht der Ehemann, ist Beifahrer. Unterwegs verknackst sie sich den fuss oder kriegt Migräne, kann also nicht mehr heimfahren. Darf in einem solchen Notfall der Beifahrer, so er eine Fahrerlaubnis hat, das Auto steuern, oder ist das strafbar? Und würde die Versicherung zahlen, wenn der Beifahrer dann einen Unfall baut?

-- Editiert von H. Odensack am 21.10.2019 20:40

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von H. Odensack):
Darf in einem solchen Notfall der Beifahrer, so er eine Fahrerlaubnis hat, das Auto steuern, oder ist das strafbar?

Strafbar wäre das nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

In Notfällen, zum Beispiel eine dringende Fahrt ins Kranken­haus, darf auch eine ungemeldete Person ans Steuer.

Ein "Notfall" ist aber genau das - im Normalfall zeitigt der ja strenggenommen eigentlich eine Fahrt ins Krankenhaus. Denn:

Zitat:
Sitzt jemand am Steuer, der nicht angemeldet ist, bleibt der Schutz der Kfz-Versicherung erhalten. Bei einem Unfall zahlen Haft­pflicht und Voll­kasko. Aber: Häufig verlangen sie ­eine Strafe, oft einen kompletten Jahres­beitrag, teils auch das Doppelte. Xxxx zum Beispiel, nimmt eine zusätz­liche Selbst­beteiligung von 2 500 Euro, wenn eine nicht gemeldete Person unter 24 Jahren einen Kaskoschaden verursacht. Außerdem dürfen die Versicherer den Vertrag kündigen. Dann kann es schwierig werden, anderswo ­eine neue Voll­kasko zu bekommen.


Worauf man sich halt wirklich einstellen sollte, daß es wohl Diskussionen darüber geben wird, ob die beschriebene Situation tatsächlich ein "Notfall" war oder ob es nicht andere Möglichkeiten gegeben hätte (einen berechtigten Fahrer anrufen; Taxi, Bus oder Bahn zu nehmen usw)

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Darf in einem solchen Notfall der Beifahrer, so er eine Fahrerlaubnis hat, das Auto steuern, oder ist das strafbar?


Nein, ist nicht strafbar

Zitat:
Und würde die Versicherung zahlen, wenn der Beifahrer dann einen Unfall baut?


Ja

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#4
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Diskussionen gibt es mit ziemlicher Sicherheit. In der Regel lautet die Formulierung in den AKB sinngemäß, wer das Fahrzeug regelmäßig führt. Das lässt natürlich einigen Interpretationsspielraum, zu Gunsten des Versicherungsnehmers. Ich würde mich da nicht auf einen Notfall, wie hier im medizinischen beschränken.
Gerade im Verhältnis Mutter/Kind, dann ggf. noch gleicher Wohnsitz dürfte schon durch den stetig möglichen Zugriff eine gewisse Regelmäßigkeit erzeugen.

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17008 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
In Notfällen, zum Beispiel eine dringende Fahrt ins Kranken­haus, darf auch eine ungemeldete Person ans Steuer.
EIne unangemeldete Person darf IMMER ans Steuer. Der Eigentümer des Fahrzeugs entscheidet wer das darf und wer nicht. Passiert ein Unfall kann die Versicherung evtl. eine Nachzahlung der Beitragsdifferenz von max. 2 Jahresbeiträgen (aktuelles plus vergangenes Jahr) verlangen. Die Versicherung ist in der Leistungspflicht. Mehr passiert nicht.
Durch die Erlaubnis des Eigentümers wird man zum berechtigten Fahrer und die Versicherung muss leisten.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/15-kaskoversicherung-x-regress-gegen-den-berechtigten-fahrer-in-der-kaskoversicherung_idesk_PI17574_HI9850707.html

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