Hallo Leute,es geht um einen Rechtschutzfall Verkehrsrecht.Bis jetzt gibt es nur den Vorwurf von der Polizei.Den habe ich der Versicherung zugesand mit einem Bericht,meiner Sichtweise.Mir wurde die Deckungszusage schriftlich übermittelt.Aber darin fiel mir eine Klausel auf,die sich vorsätzlche Begehungsweise nennt.Die besagt,dass ich im Falle einer Verurteilung die Anwaltkosten zurückerstatten müsste.Hätte die Versicherung anhand der polizeichlichen Anschuldigung das nicht im Vorfeld erkennen müssen,und die Deckung von vorneherein verweigern ? Ist die Ausschlussklausel rechtens?
Klausel in Deckungszusage
21. Juli 2024
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Frage vom 21. Juli 2024 | 09:56
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 1x hilfreich)
Klausel in Deckungszusage
#1
Antwort vom 21. Juli 2024 | 10:30
Von
Status: Legende (19149 Beiträge, 10314x hilfreich)
Zitat :.Hätte die Versicherung anhand der polizeichlichen Anschuldigung das nicht im Vorfeld erkennen müssen,und die Deckung von vorneherein verweigern ? I
Nein.
Denn es steht ja noch nicht fest, dass die Anschuldigung berechtigt ist. Ich denke ja mal, dass der Anwalt gegen die Anschuldigung vorgehen soll.
Zitat :Ist die Ausschlussklausel rechtens?
Ja - und auch völlig üblich
#2
Antwort vom 21. Juli 2024 | 12:25
Von
Status: Unbeschreiblich (129770 Beiträge, 41388x hilfreich)
Zitat :Hätte die Versicherung anhand der polizeichlichen Anschuldigung das nicht im Vorfeld erkennen müssen
Nun, auch da sitzen keine Hellseher, in sofern wäre fraglich woher die Versicherung das Wissen beziehen soll?
Zitat :Ist die Ausschlussklausel rechtens?
Ja
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#3
Antwort vom 21. Juli 2024 | 13:56
Von
Status: Unparteiischer (9853 Beiträge, 2076x hilfreich)
Zitat :Hätte die Versicherung anhand der polizeichlichen Anschuldigung das nicht im Vorfeld erkennen müssen
Nein
Sie haben übrigens immernoch die Möglichkeit eben keinen Anwalt zu beauftragen. Je nachdem was genau das für ein Vorwurf ist und ob sie das ganze schon schriftlich haben
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