Klausel in Deckungszusage

21. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
dv946
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)
Klausel in Deckungszusage

Hallo Leute,es geht um einen Rechtschutzfall Verkehrsrecht.Bis jetzt gibt es nur den Vorwurf von der Polizei.Den habe ich der Versicherung zugesand mit einem Bericht,meiner Sichtweise.Mir wurde die Deckungszusage schriftlich übermittelt.Aber darin fiel mir eine Klausel auf,die sich vorsätzlche Begehungsweise nennt.Die besagt,dass ich im Falle einer Verurteilung die Anwaltkosten zurückerstatten müsste.Hätte die Versicherung anhand der polizeichlichen Anschuldigung das nicht im Vorfeld erkennen müssen,und die Deckung von vorneherein verweigern ? Ist die Ausschlussklausel rechtens?




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19149 Beiträge, 10314x hilfreich)

Zitat (von dv946):
.Hätte die Versicherung anhand der polizeichlichen Anschuldigung das nicht im Vorfeld erkennen müssen,und die Deckung von vorneherein verweigern ? I

Nein.
Denn es steht ja noch nicht fest, dass die Anschuldigung berechtigt ist. Ich denke ja mal, dass der Anwalt gegen die Anschuldigung vorgehen soll.

Zitat (von dv946):
Ist die Ausschlussklausel rechtens?

Ja - und auch völlig üblich

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129770 Beiträge, 41388x hilfreich)

Zitat (von dv946):
Hätte die Versicherung anhand der polizeichlichen Anschuldigung das nicht im Vorfeld erkennen müssen

Nun, auch da sitzen keine Hellseher, in sofern wäre fraglich woher die Versicherung das Wissen beziehen soll?



Zitat (von dv946):
Ist die Ausschlussklausel rechtens?

Ja


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9853 Beiträge, 2076x hilfreich)

Zitat (von dv946):
Hätte die Versicherung anhand der polizeichlichen Anschuldigung das nicht im Vorfeld erkennen müssen


Nein

Sie haben übrigens immernoch die Möglichkeit eben keinen Anwalt zu beauftragen. Je nachdem was genau das für ein Vorwurf ist und ob sie das ganze schon schriftlich haben

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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