Könnte AOK Geld von mir wollen?

28. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Amacrine
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Könnte AOK Geld von mir wollen?

Hallo zusammen,

ich will zuerst für den grammatischen Fehlern entschuldigen. Ich bin Ausländerin, und wenn ich aufgeregt bin, ist mein Deutsch bisschen kaotisch.

Vom September 2019 bis Februar 2020 war ich bei AOK versichert, als ich ein Praktikum in DE gemacht habe. Ende Februar hat mein Arbeitsgeber mir abgemeldet. Bis Mai war ich arbeitssuchend, aber da ich für einen kurzen befristeten Zeit gearbeitet habe, konnte ich mich bei Agentur für Arbeit nicht melden, und habe kein Arbeitslosiggeld bekommen. Nach der Rücksprache mit AOK wurde mir gesagt, dass ich mich freiwillig versichern sollte; aber das wollte ich nicht durch AOK-BaWü. Ich habe mich freiwillig bei einer anderen Krankenkasse versichert.

Jetzt habe ich angefangen, in DE zu arbeiten und von einer anderen Krankenkasse habe ich es gelernt, dass ich mich wieder bei AOK melden sollte, da es meine letzte gesetzliche Krankenkasse war. Mir wurde gesagt, dass mir zweimal Abmeldungsformular geschickt wurde, welche ich nie erhalten habe. Telefonisch war ich die ganze Zeit erreichbar, aber hatte keinen Anrufen bekommen. Mit diesem Formular sollte ich an AOK meine Ummeldebestätigung, den neuen Arbeitsvertrag und meinen freiwilligen Versicherungsuchungsunterlagen senden.

Ich habe keinen Vertrag für die freiwillige Versicherung durch AOK unterschrieben. Rechtzeitlich wussten sie es eigentlich schon (am 09.03.2020) dass ich mich für eine andere Krankenkasse entschieden habe. Aber weiterhin habe ich Angst davor, eine Rechnung für den Zeit zu bekommen, in dem ich arbeitssuchend war.

Könnte jemand mir beraten?

Bei weiteren Fragen stehe ich natürlich zur Verfügung.

KAB

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hi,

ich kann aus deinem Beitrag nicht erkennen, wann und bei welchem Unternehmen du nach Februar gemeldet warst.
Ich nehme daher an bei keinem. Basierend auf dieser Annahme wirst du Beiträge an die AOK nachzahlen müssen, denn es besteht hier Zwang zur Versicherung.

Warst Du hingegen Mitglied eines Unternehmens der GKV lass dir dies bestätigen und reiche diese Bestätigung bei der AOK dann ein.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Amacrine
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Warst Du hingegen Mitglied eines Unternehmens der GKV lass dir dies bestätigen und reiche diese Bestätigung bei der AOK dann ein.


Zuerst will ich mich für die Antwort bedanken! Ich war keinen Mitglied von einer GKV, sondern von einer privaten; die CareConcept heißt (es ist für die Expats, welche in DE leben). Laut der Ausländerbehörde war es auch eine ausreichende Versicherung, damit hatte ich meinen Aufenthaltstitel verlängert. Meine Mitgliedschaft war bis Anfang März-Ende Mai. Würdet es theoretisch reichen? Vielen Dank wieder!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Nein, Careconcept wird nicht anerkannt, einen anderweitigen Versicherungsschutz im Inland anzubieten.
Tip: Lege Dir jetzt Geld zurück, denn Du musst ab Februar die Beiträge für die AOK nachzahlen.
Aufgrund der Bindungsfrist von 18 Monaten darfst Du in der Zeit in keine andere GKV wechseln.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.716 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen