Kostenübernahme Rechtsschutzversicherung

29. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
LupusAscvilare
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenübernahme Rechtsschutzversicherung

Hallo liebe Forengemeinde,

ich hoffe ich bin in diesem Forumsteil richtig. Meine Frage dreht sich darum, ob es sich für mich lohnt eine Rechtsschutzvericherung anzuschaffen oder ob mein Fall unter Rückwirkungsklauseln der Versicherer fallen und diese die Kostenübernahme verweigern werden, sodass ich neben den Anwaltskosten auch noch eine Versicherung an der Backe habe, die die Kosten nicht übernimmt.

Also derzeit bin ich nicht rechtsschutzversichert und würde in folgendem Fall zivilrechtlich klagen.

Händler H überlässt Person P einen Gegenstand zur Aufbewahrung. Letztes Jahr habe ich diesen Gegenstand bei H mit Rechnung etc gekauft und voll bezahlt. Da Händler H den Gegenstand an mich aushändigen will, verlangt er diesen von P zurück. Da P sich weigert diesen auszuhändigen wird dieser letztendlich nach juristischem Geplänkel von der Polizei zur Klärung des Eigentumes sichergestellt. Die Sicherstellung erfolgte im Dez. '19. In diesem Fall bin ich nur als Dritter betroffen, da der Gegenstand derzeit bei der Polizei liegt und ich ihn nicht nutzen kann.

Bezugnehmend auf den o.a. Fall würde ich gerne auf herausgabe des Gegenstandes klagen, da ich ihn als (Drittpartei) mein Eigentum betrachte, oder zumindest den Kaufpreises. Da ich, wie zu Beginn geschrieben nicht rechtsschutzverischert bin und natürlich nichts rückwirkend abwickeln kann würde ich gerne von euch wissen, ob eurer Meinung nach der Beginn des Rechtsstreites mit der Sicherstellung beginnt oder erst mit meiner angestrebten Klage. In dem Fall ist es in anbetracht der bereits verstrichenen Zeit noch verschmerzbar die 3 Monate Wartezeit der Versicherung in Kauf zu nehmen.

Vielen Dank im Voraus.

Probleme mit der Versicherung?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von LupusAscvilare):
ob mein Fall unter Rückwirkungsklauseln der Versicherer fallen

Kommt ganz darauf an wie die vertraglichen Vereinbarungen zu Thema "Rückwirkung" lauten ?



Zitat (von LupusAscvilare):
Bezugnehmend auf den o.a. Fall würde ich gerne auf herausgabe des Gegenstandes klagen,

Gegen wen?



Zitat (von LupusAscvilare):
oder zumindest den Kaufpreises

Ist der Verkäufer denn schon in Verzug?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
LupusAscvilare
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die Situation scheint von mir etwas vereinfachter dargestellt als sie anscheinend ist. Nun gut...ich sehe meine Frage beinhaltet die Lösung des zu Grunde liegenden Konfliktes um festzustellen, wann der Versicherungsschaden eingetreten ist oder ob dieser noch eintreten wird (Bei Ablauf meiner gesetzten Frist zum 05.07.20.

Aus diesem Grund habe ich mich entschlossen die Erstberatungsgebür aus eigenen Tasche zu bezahlen und je nach dem was bei dem Gespräch herauskommt das weitere Vorgehen festzulegen (Klage Ja/nein etc.).

@Harry van Sell trotzdem vielen Dank für deine Mühen. Wenn noch Interesse zum eigendlich Streitfall besteht kann ich in Zukunft nach der Beratung ja vllt mal was posten.

Meines Erachtens nach kann ein Mod den Thread schließen.






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