Bei einem Auffahrunfall ist meine Stoßstange beschädigt worden. Die Schuld lag hier zu 100 % beim Unfallgegner.
Daraufhin sollte ich einen KVA bei der Werkstatt machen lassen. Die haben mir aber gleich einen Termin bei einem Sachverständigen gemacht, da sie meinten, der Schaden wäre auf jeden Fall umfangreicher. Nun liegt der Schaden laut Gutachten um die 650€ und deshalb verweigert die gegnerische Versicherung die Übernahme der Gutachten-Kosten.
Ich möchte nun wissen, ob die Werkstatt bzw. doch die gegnerische Versicherung zahlt, da ich mich in gutem Glauben auf das Urteil der Werkstatt verlassen habe und die mich auch nicht aufgeklärt haben, dass die Versicherung unter 700 € Schaden nicht zahlen muss.
Ich bin eigentlich nicht bereit, wo mich keine Schuld an dem Unfall trifft, das Gutachten selbst zu zahlen.
Vielen Dank schon mal vorab für hoffentlich hilfreiche Antworten.
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Kostenübernahme Sachverständigen-KFZ-Gutachten
Probleme mit der Versicherung?
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Es käme darauf an, ob die Werkstatt den Gutachter selbst beauftragt hat oder ob die Werkstatt den Gutachter im Auftrag des Kunden beauftragt hat.
Diesbezüglich müsste man die vertraglichen Absprachen prüfen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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@ Schnelldenker,
"Bei Bagatellschäden (bis etwa 1.500 Euro)werden Kosten eines Gutachters von den Versicherungen nicht übernommen."
Die Grenze liegt bei ca. 750,-- EUR (verwechseln Sie DM und EUR?)
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So pauschal kann man das mit dieser Wertgrenze nicht sagen.
Das ist auch nicht bei allen Versicherungen gleich.
Entscheidend kommt es vor allem auch auf das Baujahr des beschädigten Fahrzeugs an. Bei neueren Fahrzeugen geht diese Gutachtererfordernis bei einigen Gesellschaften (z.B. VHV) bis über 1500 Euro. Da begnügt man sich mit einigen selbst gefertigten Schadenfotos und KV oder Rechnung der Werkstatt.
Sepp aus Oberbayern
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-- Editiert am 19.07.2011 09:07
@nnahoj,
Sie verwechseln bis wann eine Versicherung sich mit einem Kostenvoranschlag begnügt und ab wann sie ein für sie teureres Gutachten verlangt, mit dem Zwang der Versicherung ein Gutachten bezahlen zu müssen, obwohl ihr ein kostengünstigerer Kostenvoranschlag lieber gewesen wäre.
Die Grenze ab der die Versicherung ein Gutachten bezahlen muss bestimmt letztlich ein Gericht und keine Versicherung.
Und die liegt bei CA. 750,--EUR.
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