Mein Fahrzeug wurde beim Ausparken beschädigt. Da die Verursacherin der Meinung war, sie hätte nicht den kompletten Schaden verursacht schickte die Versicherung einen eigenen Sachverständigen, der ihre Schuld zu 100% feststellte. Allerdings erstellte dieser Sachverständige auch ein Schadensgutachten. Hierfür gab er an sich mit der uasführenden Reparaturwerkstatt in Verbindung zu setzen bezüglich der Stundenverrechnungssätze. Dies geschah aber nicht, stattdessen bekam ich ein Gutachten mit einer Reihe von Formfehlern, aus einem Durchschnitt errechneten Stundensätzen und weggelassenen, aber notwendigen Arbeiten. Dementsprechend habe ich bei einem unabhängigen Gutachter ein Zweitgutachten in Auftrag gegeben! Die Versicherung weigert sich aber, sowohl das Gutachten als auchden tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen. Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage oder bin ich im Recht?
Gruß Uwe
Kostenübernahme Zweitgutachten
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Hallo,
wie hoch ist die Schadensumme vom Gutachter der Versicherung?
Wie hoch ist die Schadensumme vom neutralen Sachverständigen?
Um was für ein Auto handelt es sich?
Wie alt ist das Auto?
Welche Km-Laufleistung?
MfG
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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"
Hallo,
die Schadenshöhe wird vom Gutachter der Versicherung mit €1448 angegeben, beim Gutachten des unabhängigen mit €2030 (inkl. Wertminderung). Das Fahrzeug, ein Renault Twingo ist 4 1/2 Jahre alt und hat eine Laufleistung von 62000 km.
mfg
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und der wert es gutachters der versicherung ist mit oder ohne wertminderung?!?
ganz grundsätzlich:
auch wenn ein gutachter nur durchschnittliche studnensätze in seiner berechnung heranzieht, so muß die versicherung trotzdem die tatsächlichen studensätze zahlen, wenn das fahrzeug am ende in einer werkstatt repariert wird.
Also im Gutachten des Versicherers ist eine Wertminderung garnicht erwähnt, weder der Suspruch einer solchen, noch, das sie nicht zustehen würde...! Ich werde nun wohl doch einen Anwalt aufsuchen. Es ist aber korrekt, das die Kosten, die durch den Anwalt entstehen die Versicherung zu tragen hat?!
Hallo,
wenn Sie unschuldig in den Unfall eingebunden sind, muss die gegnerische Versicherung den Anwalt bezahlen.
Kleiner Tipp: Sprechen Sie den Anwalt auf das so genannte *Porsche-Urteil* vom BGH an. Das Gutachten der Versicherung als *Parteien-Gutachten* konsequent ablehnen.
Viel Erfolg und gutes Gelingen.
Lassen Sie sich von der Versicherung nicht einschüchtern.
MfG
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