Kostenübernahme ohne Versicherung

22. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
mysunshine
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 14x hilfreich)
Kostenübernahme ohne Versicherung

Hallo,
wir haben eine Email von einer Anwaltskanzlei bekommen. Lauf Schreiben gingen dem schon mehrere Schreiben voraus, die wir nicht erhalten haben.
Gut....das ist oft eine Ausrede. ABER:
Man teilt uns mit,dass eine Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme zu einem Fall XY zugesagt hat und im Anhang befand sich ein Schreiben.

der Name meines Mannes als Versicherungsnehmer und eine Fallnummer.

Das Problem jetzt ist, dass wir seid 2 Jahren im Ausland leben und überhaupt und noch nie eine Versicherung bei dieser Gesellschaft hatten. Wir haben für den angegebenen Zeitraum nie einen Schaden an jemand gemeldet und sind nun am überlegen, ob da wieder Betrug im Umlauf ist.

Wir haben auf das Schreiben noch nicht reagiert um nachzufragen. Vielleicht ist es ja genau das, was erwartet wird.

Wie ist eure Meinung?



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12316.11.2012 16:34:06
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo!

Rechtsanwälte schreiben solche Angelegenheiten i.d.R. per Postbrief, nicht per Email.

Aber, wenn Sie den Fall nicht kennen, und trotzdem das Bedürfnis haben, herauszufinden was dahinter steckt:

Wenn der Versicherer in der Email genannt wird, dann würde ich dessen Kontaktdaten im Internet recherchieren (nicht die Daten aus der Email), und mich bei diesem erkundigen.

Und wenn dort Nichts bekannt ist: Email löschen und Ende.


Alles Gute!


PS: Ich würde auch mal im Internet nach dem (vermeintlichen) Rechtsanwalt suchen...

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"
Ein guter Rat ist nur ein guter Rat für den, der ihn braucht.

(Bill Cosby)"

-- Editiert in.sure.ace am 22.09.2012 19:53

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#2
 Von 
mysunshine
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 14x hilfreich)

Guten Morgen,

wir haben nun auch mal mit unserem Versicherungsmakler darüber gesprochen.
Die Anwaltskanzlei ist im Internet zu finden, wir haben aber noch nicht genau die Daten verglichen.
Der VN zu suchen macht nicht viel Sinn, da ist nur der Name angegeben und der ist ja identisch mit dem meines Mannes.Weitere Angaben gibt es nicht.

Wir belassen es erstmal beim löschen der Mail. Sollte nochmal etwas kommen, werden wir den Anwalt genauer unter die Lupe nehmen und uns an die Anwaltskammer wenden.

freundlichen Grüße an den Antwortgeber

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