Hallo,
meine Vermieterin hat mir leider eine Beule in mein Auto gemacht. Die Beule befindet sich am rechten Kotflügel.
Glücklicherweise hat sie privaten Rechtsschutz.
Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf 684 Euro.
Nun weigert sich die Versicherung zunächst diesen Schaden so zu übernehmen und die Summe auszuzahlen,sondern will erst einen Gutachter vorbeischicken.
OK,habe ich kein Problem mit.
Jetzt hat mir ein Bekannter erzählt das der Rechtschutz dazu verpflichtet sei ,mir eine Summe von bis 1000 Euro auzuzahlen,auch ohne Gutachter,
Die Versicherung selber sagt sie zahlt ohne Gutachter nur bis 400 Euro aus.
Was stimmt nun ?
Danke
Kostenvoranschlag / Auto / Höhe der Auszahlung ?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Keine Rechtsschutzversicherung zahlt eine Beule im Kotflügel.
Evtl. reguliert eine Haftpflichtversicherung der
Vermieterin den Schaden, sie hat aber selbstverständlich das Recht, durch einen Gutachter den Schaden begutachten zu lassen. Das, was der Bekannte gesagt hat, ist natürlich Unsinn und völlig falsch.
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
-- Editiert von ikarus02 am 09.10.2004 21:14:21
Natürlich Hapftpflicht ...Ich habe mich vertan,sorry.
Also stimmt das nicht, das Schäden bis 1000 Euro als Bagatelle zählen und ausgezahlt werden sollten.
Na dann lasse ich mich einfach mal davon überraschen was der Gutachter der Versicherung zu der Beule und den Kostenvoranschlag sagt.
Danke erstmal für die Info.
-- Editiert von Schnullerbacke am 09.10.2004 22:45:38
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Achtung: Der Geschädigte hat das Recht den "Gutachter" selber zu bestimmen, Es muß nicht ein Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptiert werden.
Vor allem muß man sich darüber klar sein, daß der "Gutachter" der Versicherung alles andere als unparteiisch sein wird und vor allem versuchen wird, die Kosten für die Versicherung zu mindern. Das ist halt sein Job. Seine eigenen Interessen wahren muß man selbst.
Also stimmt das nicht, das Schäden bis 1000 Euro als Bagatelle zählen und ausgezahlt werden sollten.
Das stimmt nicht. So etwas kann jede Versicherung selbst festlegen.
Natürlich ist die Versicherung berechtigt, einen Gutachter vorbei zu schicken. Manche Versicherungen schicken aus Kostengründen bei kleinen Schäden keinen Gutachter und vertrauen ihrem Vertreter vor Ort. Daraus kannst Du aber kein Recht ableiten.
"Natürlich ist die Versicherung berechtigt, einen Gutachter vorbei zu schicken. .... Daraus kannst Du aber kein Recht ableiten. "
Das ist nicht ganz korrekt, die Versicherung darf nur dann einen eigenen Gutachter das Fahrzeug besichtigen lassen, wenn das vom Geeschädigten eingereichte Gutachten zur Schadensabwicklung nicht geeignet ist.
Ansonsten hat der Geschädigte die freie Wahl des Sachverständigen.
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