Krankenkasse Beiträge - wirklich so viel?

6. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.02.2017 21:57:08
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 53x hilfreich)
Krankenkasse Beiträge - wirklich so viel?

Hallo ich wusste nicht in welchen Forum ich dies posten sollte:

Ich bin selbständig und habe regelmäßige Einkünfte zwischen 4000 - 6000€.
Nun ist es so, dass diese natürlich nicht netto auf der Hand sind, sondern
da gehen Beiträge, Steuern, Einkäufe etc ab.

Ich bin freiwillig gesetzlich versichert und laut einer Neuberechnung bzw Aktualisierung
meiner wirtschaftlichen Verhältnissen, muss ich ab kommenden Monat 711€ Beitrag,
also den Höchstsatz zahlen :sweat:

Wenn von meinem Einkommen, ca die Hälfte für Waren- und Werkzeugeinkauf,
sowie Steuern weggehen (von den privaten Ausgaben ganz zu schweigen),
bleibt nicht mehr viel übrig von der erst so "üppigen" Zahl.

Ist das so korrekt mit dem Höchstsatz der GKV's?
Bitte um kurze Hilfe.
MfG




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41087x hilfreich)

Wie genau hat man denn die wirtschaftlichen Verhälnisse nachgewiesen/mitgeteilt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34255 Beiträge, 17730x hilfreich)

KV-Beiträge werden vom Bruttoeinkommen erhoben. Und der Beitragssatz beträgt derzeit 14,6 %. Auf 2000 bis 3000 Euro würde folglich nie so ein Betragssatz anfallen. Hier hat man wohl schlicht die Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 4.125 Euro als Grundlage genommen. Da kommen zwar nur 600 Euro raus, aber der TE hat vermutlich die Pflegeversicherung dazuaddiert. Dann fragen Sie doch mal die KV, wonach sie das berechnet hat - üblicherweise nimmt man doch den Steuerbescheid des Vorjahres als Orientierung.
Soll er nicht merken, deshalb wird das gekonnt verschleiert. Daß es auch einen Arbeitgeberanteil zur SV gibt, ist ja nun aber kein Geheimwissen und auch keine "Verschleierung", sondern Teil der halt zwischen AG und AN aufgeteilten Finanzierung.

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#5
 Von 
guest-12325.02.2017 21:57:08
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 53x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wie genau hat man denn die wirtschaftlichen Verhälnisse nachgewiesen/mitgeteilt?


Ich sollte in einer Liste meiner Einnahmen eintragen, ohne irgendwelche Ausgaben. Also die reinen Einnahmen (vor Steuern).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.02.2017 21:57:08
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 53x hilfreich)

Zitat (von TomRohwer):
Zitat (von muemmel):KV-Beiträge werden vom Bruttoeinkommen erhoben.
Bei Angestellten. Nicht bei Selbständigen.
Zitat: Und der Beitragssatz beträgt derzeit 14,6 %.
Aber bei Selbständigen eben nicht linear.
Es wird zunächst mal ein Mindesteinkommen von 2.126,25 Euro angesetzt, egal wie hoch das tatsächliche Einkommen ist. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Mindestbemessungsgrundlage auf monatlich 1.417,50 Euro abgesenkt werden.
Die BEK z.B. nennt für Selbständige folgende Mindest-Beiträge:
Versicherung ohne gesetzlichen Krankengeldanspruch Monatlicher Beitrag ab 1. Januar 2015
Krankenversicherungsbeitrag: 614,63 Euro
Pflegeversicherung für Versicherte mit Kindern: 96,94 Euro
Pflegeversicherung für Versicherte ohne Kinder: 107,25 Euro
Da ist man ganz schnell bei den genannten ca. 700 Euro.
Die Beitragshöhe ist durchaus korrekt - Selbständige sind in der GKV nun mal benachteiligt...


Ja leider kann ich nicht in die PKV, da ich von damaligen Geschichten negativ (noch) in der Schufa stehe.
Aber wenn ich schaue, was ich für Einkommen nach Steuern habe und davon die 700€ noch abgehen, dann
viel Spaß *würg*

Dank dir trotzdem für Information, schönen Abend

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34255 Beiträge, 17730x hilfreich)

Versicherung ohne gesetzlichen Krankengeldanspruch Monatlicher Beitrag ab 1. Januar 2015
Krankenversicherungsbeitrag: 614,63 Euro
Pflegeversicherung für Versicherte mit Kindern: 96,94 Euro
Pflegeversicherung für Versicherte ohne Kinder: 107,25 Euro

Und dafür haben Sie sicher auch eine Quelle, die Sie hier angeben können? Denn 14,6 % des erwähnten Mindesteinkommens sind ca. 300 Euro, nicht 600 Euro.

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