Krankenkasse | Nachzahlung durch Neuberechnung der Beiträge

27. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Neuling_1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenkasse | Nachzahlung durch Neuberechnung der Beiträge

Hallo liebe Gemeinde,

ich kann Rechtlich nicht viel beitragen, daher hoffe ich, dass ich trotz meines frischen Kontos hier einen kleinen Rat bekommen kann.

Meine Frage:
Gibt es für die gesetzl. Krankenkassen die Möglichkeit, nach 2018 rückwirkend über 10 Jahre den Beitragssatz neu zu berechnen, und eine sehr Hohe Nachzahlung zu fordern? Dabei allerdings nur eine Neuberechnung für die letzten 3 Jahre durch Einkommens-Steuerbescheide zu ermöglichen? (Steuerbescheide vorher liegen leider nicht vor und können nach Ablauf der Frist auch nicht mehr nachträglich erstellt werden.

Aufgrund dessen wird nun die Rente einbehalten und ein Rentner wird quasi zur Obdachlosigkeit getrieben, da ihm keine Finanziellen mittel mehr zustehen.

Viele Grüße und vielen Dank für eure Zeit die ihr hier investiert um zu helfen!


-- Editiert von Moderator am 27.11.2020 18:42

-- Thema wurde verschoben am 27.11.2020 18:42

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Gibt es für die gesetzl. Krankenkassen die Möglichkeit, nach 2018 rückwirkend über 10 Jahre den Beitragssatz neu zu berechnen, und eine sehr Hohe Nachzahlung zu fordern? Dabei allerdings nur eine Neuberechnung für die letzten 3 Jahre durch Einkommens-Steuerbescheide zu ermöglichen? Da die KK das offenbar schon getan hat, kann man die Frage nur bejahen: Ja, die Möglichkeit gibt es.
Aufgrund dessen wird nun die Rente einbehalten Völlig unglaubwürdig - es gibt sowas wie Pfändungsfreigrenzen.
Steuerbescheide vorher liegen leider nicht vor Man war selbständig und hat nie eine Steuererklärung gemacht? Oder woher sonst kommen die Beitragsschulden?

Im Übrigen hat hier ja offenbar schon die Vollstreckung begonnen - da dürften alle Rechtsmittelfristen verstrichen sein.

-- Editiert von muemmel am 27.11.2020 18:43

-- Editiert von muemmel am 27.11.2020 18:49

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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