Krankenkasse bei Wechsel von Selbstständigkeit in Angestelltenverhältnis

27. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
mm.a
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)
Krankenkasse bei Wechsel von Selbstständigkeit in Angestelltenverhältnis

Hallo,

ich habe eine Frage und hoffe, mir kann jemand weiterhelfen.
Es geht um die Krankenkasse bei einem Wechsel von einer hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit (Freiberufler, kein Gewerbe) in eine Festanstellung in Teilzeit während des laufenden Jahres (z. B. ab Juni). Die selbstständige Tätigkeit soll dauerhaft nebenberuflich weitergeführt werden.

Zunächst zur Ausgangssituation:
Ich bin seit mehreren Jahren selbstständig (Freiberufler) und freiwillig gesetzlich versichert. Momenten trage ich mich mit dem Gedanken, eine sozialversicherungspflichtige Festanstellung in Teilzeit (ca. 25–30 Stunden) anzunehmen und meine Selbstständigkeit nur noch nebenher laufen zu lassen.

Ich hätte evtl. eine Arbeitsstelle in Aussicht, bei der ich ca. 1.000 € netto im Monat verdienen würde, also 12.000 € netto im Jahr.
Nun ist es ja so, dass diese Stelle auf Dauer meine „Hauptarbeitsstelle" wäre, ich würde mir also durch meine nebenberufliche Selbstständigkeit künftig nur ein Zubrot verdienen. Ich gehe davon aus, dass die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit bei ca. 9.000 € pro Jahr liegen würden.

Frage 1:
In diesem Fall gehe ich davon aus, dass ich als hauptberuflich angestellt und nebenberuflich selbstständig eingestuft werden würde und ich somit gesetzlich und nicht mehr freiwillig gesetzlich versichert wäre, also nur noch meinen Arbeitnehmeranteil entrichten müsste. Ist das so richtig?

Zu meiner zweiten Frage:
Wie ist die Lage, wenn ich z. B. ab Juni 2019 mit der o. g. Festanstellung beginne, also im restlichen Jahr und dann ja automatisch auch bezogen auf ganz 2019 nur 6.000 € (von Juni–Dez.) in meinem zukünftigen festangestellten „Hauptjob" verdiene, jedoch im ersten Quartal 2019, als ich noch hauptberuflich selbstständig war, mehr als diese 6.000 € verdient habe?

Also z. B.:
Januar–einschließlich Mai 2019: Hauptberuflich und ausschließlich selbstständig. Nettoverdienst über 6.000 €

Juni–Dezember 2019: Festangestellt Teilzeit, wahrscheinlich für diesen Zeitraum die dann nebenberufliche Selbstständigkeit pausierend: 6.000 € netto.

Wie gestaltet sich in diesem Fall meine Versicherungslage?

Ab 2020 wäre es ja dann definitiv so, dass ich mit meinem Teilzeit-Angestelltenjob mehr verdiene und auch deutlich mehr Zeit dafür aufbringe als für meine dann nebenberufliche Selbstständigkeit.
Aber wie ist die Situation für das Jahr 2019?

Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken. Ich möchte für mich ausloten, ob sich ein Wechsel in eine festangestellte Tätigkeit lohnen würde oder nicht.

Ich bin über Hilfe sehr dankbar.

Grüße
Elissa


-- Editiert von Moderator am 28.04.2019 13:52

-- Thema wurde verschoben am 28.04.2019 13:52

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

zu1+2. Die Beiträge zur GKV/PV werden aus dem Gesamteinkommen ermittelt. Also aus dem Einkommen aus TZ + Selbständigkeit.

Egal, ob du wechselst oder nicht.
Der Beitragssatz in deiner GKV ist gleich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
mm.a
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für deine Antwort.

Zur Ermittlung der Beiträge zur GKV würden also alle Einkünfte aus 2019 (von Beginn an) zusammengerechnet und dann der Beitragssatz ermittelt. Müsste ich diesen dann selbst zahlen, also wie jetzt als hauptberuflich Selbstständige, oder würde der Arbeitgeber die "Hälfte" (es ist ja nicht genau die Hälfte) übernehmen?

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#3
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Vieleicht hilft das hier weiter:

https://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenversicherungspflicht-selbstaendig-angestellt/

-- Editiert von Spejbl am 27.04.2019 22:45

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Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von mm.a):
oder würde der Arbeitgeber die "Hälfte" (es ist ja nicht genau die Hälfte) übernehmen?
Ja. Die Fast-Hälfte übernähme der AG. Den anderen Teil hast du zu zahlen.
In deinem Beispiel ab Juni (aus deinem Brutto) ergibt sich dein mtl. KV/PV-Beitrag.
Zitat (von mm.a):
Januar–einschließlich Mai 2019: Hauptberuflich und ausschließlich selbstständig. Nettoverdienst über 6.000 €
Diese KV/PV-Beiträge zahlst du selbst und vollständig.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
mm.a
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich danke euch für eure Antworten.

Anami, das heißt, die Krankenkasse wird quasi differenzieren zwischen Januar–Mai sowie Juni–Dezember?
In diesem Fall würde das dann bedeuten:
Januar–Mai: hauptberufliche Selbstständigkeit: freiwillig gesetzlich versichert, die Beiträge zahle komplett ich (bzw. habe ich ja schon bezahlt).

Juni–Dezember: Teilzeit angestellt als Hauptjob und nebenberuflich selsbtständig: Hälfte ich, Hälfte Arbeitgeber?

Ist das so richtig?

Und wenn ja: Dürfte ich dann zwischen Juni und Dezember weiterhin nebenberuflich selbstständig was dazuverdienen, obwohl ich hauptberuflich selbstständig im ersten Quartal mehr verdient habe, als ich von Juni–Dezember bei der Teilzeitstelle verdienen werde?

Und wie berechnet das die Krankenkasse genau? Sie hat ja immer nur den Einkommensteuerbescheid als Grundlage? Kann ich denen einfach Bescheid sagen?

Ich danke euch sehr für eure Hilfe!!!

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von mm.a):
Kann ich denen einfach Bescheid sagen?
Bescheid? Das macht man möglichst schriftlich und nachweisbar. WEIL: Bis die ihr System auf --aktuell-- gebracht haben, geht Zeit ins Land.
Deine KV hat ganz sicher eine Abteilung *Beiträge*. Das dürften deine Ansprechpartner sein. Dort würde ICH meine Mitteilung über die Änderung im Versichertenstatus hinschicken.
Der Krankenversicherung wirst du mitteilen, dass du ab xx ein sv-pflichtiges Beschäftigungsverhältnis beginnst.
Dein Arbeitgeber AG wird das auch der KV mitteilen, d.h. dich als Arbeitnehmer AN dort bei der KV anmelden.

Die KV sieht, was du als Selbständiger an Einkommen hast.
Die KV wird sehen, was du als AN an Einkommen hast.
Die können durchaus differenzieren. JA. Die müssens einfach nur wissen, wann und was sich ändert.

Ich denke, du willst pausieren mit der Selbständigkeit von Juni-Dezember??
Zitat (von mm.a):
wahrscheinlich für diesen Zeitraum die dann nebenberufliche Selbstständigkeit pausierend:

WEnn nicht:
Zitat (von mm.a):
Juni–Dezember: Teilzeit angestellt als Hauptjob und nebenberuflich selsbtständig: Hälfte ich, Hälfte Arbeitgeber?
Nö. Dein AG zahlt hälftige Sozialabgaben immer nur für dein AN-Einkommen. Du zahlst 100% die KV-Beiträge aus dem selbst. Einkommen.
Ja, letztendlich werden die KV-Beiträge für selbst.Einkommen erst aus dem Steuerbescheid ersichtlich. Kann sein, dass die KV nachfordert.
Ich glaube, sie erstatten nicht zurück. Sie senken evtl. den Beitrag für die Zukunft. Aber da bin ich nicht sicher. :sweat:

Natürlich darfst du hinzuverdienen. Jederzeit und endlos. Aber aus dem Hinzuverdienst errechnen sich doch Beiträge (für alles mögliche einkommens-relevante), d.h. andere *saugen Nektar* aus deiner Schufterei.
Zitat (von mm.a):
obwohl ich hauptberuflich selbstständig im ersten Quartal mehr verdient habe, als ich von Juni–Dezember bei der Teilzeitstelle verdienen werde?
Na und? Hast du im 1. Quartal gewusst, ob und wann du wieviel als AN verdienst?
ICH wüsste das nicht. Frühestens ab Arbeitsvertragsunterzeichnung wäre MIR das bekannt.


ICH würde mein Einkommen aus Selbständigkeit nicht nur ganz knapp unterhalb des TZ-Einkommens halten. Sondern geringer.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
mm.a
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich danke dir für deine Bemühungen, wirklich! Es fällt mir momentan schwer, da durchzusteigen.

Wegen Pausieren: Ich dachte, ich MUSS quasi pausieren mit der selbstständigen Arbeit (dann nebenberuflich), weil mein Verdienst im ersten Quartal höher war als mein zukünftiges Einkommen in TZ.

Ist es also eher so zu verstehen, dass dann ab Juni quasi bei "Null" begonnen wird? Man (bzw. die KK) schaut dann, was ich von Juni–Dezember im Angestelltenverhältnis und nebenberuflich selbstständig verdient habe? Letzteres muss niedriger sein als Ersteres, sodass ich über den Arbeitgeber krankenversichert bin. Die Verdienste aus dem ersten Quartal sind da somit außen vor? Ich darf also auch von Juni bis Dez. weiterhin nebenberuflich selbstständig sein, sofern die Beiträge jene aus der hauptberuflichen TZ-Tätigkeit nicht überschreiten? Wenn ich also z. B. im Teilzeitjob von Juni bis Dezember 6.000 € netto verdiene, dann dürfte ich z. B. nebenberuflich noch 4.000 € netto im gleichen Zeitraum verdienen (Juni–Dez), egal, was ich im ersten Quartal verdient habe?


Und noch eine ganz allgemeine Frage: Zu meinem hälftigen Arbeitnehmeranteil kommen dann also noch KV-Beiträge für meine nebenberufliche Selbstständigkeit hinzu? Also dann noch zusätzlich ca. 15 % von dem, was ich nebenberuflich verdiene. Ist das so richtig?

TAUSEND Dank!

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#8
 Von 
mm.a
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Egal, ob du wechselst oder nicht.
Der Beitragssatz in deiner GKV ist gleich.


Wie meinst du das genau?
Wäre es dann nicht so:
1. Ich bin sozialversicherungspflichtig beschäftigt, also zahlt mein AG die Hälfte und ich die Hälfte aus dem AN-Verdienst.
2. Wenn ich dann z. B. jährlich noch 8.000 netto nebenberuflich selbstständig verdiene, zahle ich zusätzlich zu 1) noch 15 % (oder eben den Beitragssatz) von diesen 8.000 €. Oder wird auf diese 8.000 € der Verdienst aus 1.) hinzugerechnet?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von mm.a):
Ich dachte, ich MUSS quasi pausieren mit der selbstständigen Arbeit
Das findet sich nirgends. Aber es werden höhere Beiträge verlangt. Weil das Gesamteinkommen auch höher ist.
Die Frage ist doch nur, ob du in der frw. KV bleibst oder die KV dich in die Pflichtversicherung einordnet.
Und welcher Kostenunterschied sich dadurch ergibt.

Hast du den Artikel aus Beitrag #3 komplett gelesen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
mm.a
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

ja, ich habe den Artikel komplett gelesen. Ich fürchte, ich habe nicht richtig vermittelt, worin eigentlich genau mein Problem besteht. Oder ich kapiere es einfach nicht. Tut mir leid, ich bin momentan gesundheitlich etwas angeschlagen.

Es ist so:
Ich kann mein momentanes Arbeitspensum auf Dauer nicht mehr stemmen. Ich muss etwas zurücktreten. Daher möchte ich auf jeden Fall Teilzeit arbeiten – dies unbedingt hauptberuflich, sodass ich mir über meine Krankenversicherung keine Gedanken machen muss.

Ich werde also spätestens ab Juni in ein Teilzeit-Angestelltenverhältnis treten. Da ich dort nur sehr wenig verdienen werde, würde ich eben gerne nebenberuflich weiter selbstständig bleiben, einfach, um etwaige finanzielle Lücken schließen zu können.

Meine Sorge ist nun die, dass mich meine Krankenkasse auch NACH Aufnahme der Teilzeittätigkeit als "hauptberuflich selbstständig" einstuft, wenn ich in meiner Teilzeittätigkeit von Juni–Dezember nur 6.000 Euro netto verdiene, jedoch im ersten Quartal 2019, als ich noch hauptberuflich selbstständig war, z. B. 10.000 Euro netto verdient habe. Denn in dem Fall würde ja auf 2019 gerechnet meine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit meine Einkünfte aus dem Angestelltenverhältnis übersteigen und ich wäre "hauptberuflich selbstständig". Wo ist hier mein Denkfehler? Oder ist das richtig?

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von mm.a):
ich habe nicht richtig vermittelt, worin eigentlich genau mein Problem besteht.
Doch schon. Ich habe verstanden, du willst möglichst kostengünstig dein Berufsleben splitten/ändern.

ICH würde zuerst wissen wollen, wie viel ich monatlich unbedingt mind. zur Verfügung haben muss (mehr ist immer gut). Dann daraus mit Brutto und Netto rechnen bzw. alles mit Netto.
Dann die wichtigsten Ausgabeposten wie Steuern, KV, Rentenversicherung klären.
Dann meine Freiberuflichkeit soweit einschränken, dass mich weder die KV noch das Finanzamt über Gebühr *anfasst*.

Deine Sorge habe ich schon verstanden. Du hast aber meine Erklärungen wohl nicht verstanden.

Wenn du im geringen Umfang nebenberuflich selbständig bleibst, kann und wird die KV dich nicht hauptberuflich selbständig mit entspr. frw. KV-Beiträgen führen. Warum sollte sie? Evtl. macht die KV keinen klaren Schnitt zu Ende Mai/Anfang Juni. Das kann sein.

Stundenaufwand begrenzen (18 Wo-Stunden maximal.) Einnahmen begrenzen. Sofort. Nach MÖglichkeit auf Null fahren. Aus Gesundheitsgründen. Jetzt keine neuen Aufträge annehmen.
Deine (Steuerrechts)-Angabe von 35.000,-netto p.a. sollte alt sein. Damit wärst du jetzt auf jeden Fall hauptberuflich selbständig. Nämlich bei 12.000 netto p.a. im sv-pflichtigen TZ-Job.
Die KV schaut vor allem nach dem Verdienst/Einkommen.

Hast du dir mal ausgerechnet, wie viel Differenz das im ungünstigsten Fall wäre?
Wie hoch also dein KV-Beitrag mit frw KV wäre mit beiden Einkommen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
mm.a
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenn du im geringen Umfang nebenberuflich selbständig bleibst, kann und wird die KV dich nicht hauptberuflich selbständig mit entspr. frw. KV-Beiträgen führen. Warum sollte sie? Evtl. macht die KV keinen klaren Schnitt zu Ende Mai/Anfang Juni. Das kann sein.


Weil – so meine Sorge – sie auf das ganze Jahr 2019 schaut. Dann ergeben sich ja folgende Beträge insgesamt:

7.000 Euro netto Teilzeit (weil ja nur von Jun–Dez)
und
ca. 10.000 Euro netto selbstständige Arbeit (Januar–Mai).

Wenn die KK diese Beträge summiert anschaut, erziele ich ja auf das Jahr 2019 betrachtet durch Selbstständigkeit mehr Einkommen als durch TZ. Selbst dann, wenn ich von Juni bis Dezember die Selbstständigkeit pausiere.

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