Krankenkasse lehnt Leistung ab

30. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Barbi
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)
Krankenkasse lehnt Leistung ab

Hallo und Guten Morgen,

mein Sohn leidet seit ein paar Wochen unter massiven psychosomatischen Störungen, wie Bettnässen, Erbrechen, Selbstmordankündigungen. Diese Beschwerden rühren von der Schule her und um ganz sicher zu gehen, was mit ihm los ist, und vorallem, um ihm aus dieser Falle zu helfen, habe ich "nach Absprache" mit der Krankenkasse ein psychiatrisches Gutachten erstellen lassen. Dies allerdings - zwar mit Überweisung vom Kinderarzt - nicht bei einer kassenzugelassenen Ärztin. Hier musste wirklich dringend gehandelt werden, bei einem kassenzugelassenen Arzt hätte ich so schnell keinen Termin bekommen. Jetzt weigert sich die Krankenkasse, die Kosten in Höhe von 300 Euro zu übernehmen. Ich möchte dagegen natürlich Widerspruch einlegen, weil ich schon der Meinung bin, dass ich gesundheitsfördernd gehandelt habe und ich der Kasse und dem Staat durch das schnelle Handeln weitere Kosten (z. B. für therabeutische FOlgebeahndlungen) ersart habe.
Welche handfesteen Argumente kann ich bei meinem Widerspruch mit angeben? Gibt es Paragraphen, auf die ich zurückgreifen kann?

Herzlichen Dank.

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"Barbi"




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Barbi
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)

Ach ja, das hab ich ganz vergessen: Die Krankenkasse sagt, ich hätte vorher einen Antrag stellen müssen. Das habe ich auch Zeitgründen nicht tun können. Ich musste dringend Abhilfe schaffen und wissen, was los war mit meinem Sohn. Bei einem kassenzugelassene Psychiater hätte ich 6 (!) Wochen warten müssen und das mit einem 6jährigen Jungen, der sichtlich in einer Krise steckt (e).

Danke.


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"Barbi"

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#2
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 775x hilfreich)

Nicht kassenzugelassen, kein Geld von der Kasse. Also wie Privatpatient.

Widerspruch wird nichts nützen!

In Deutschland muß man immer vorher einen Antrag stellen um etwas zu bekommen.

Punkt.

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#3
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 274x hilfreich)

Sorry Barbi - Jogibear hat recht. Ohne Genehmigung keine Zahlung - ohne Kassenzulassung keine Erstattung. So leid es mir für dich tut - aber deine Krankenkasse ist im Recht. Die EUR 300.-- wirst selbst zahlen müssen. Ist zwar moralisch nicht in Ordnung aber rechtlich gesehen schon.
LG und alles Gute für deinen Sohn


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"Julchen"

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#4
 Von 
Barbi
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für eure Antworten. Das klingt ja nicht so besonders. Naja, aber Ahuptsache meinem Sohn kann geholfen werden. Die Ursache haben wir ja zum Glück frühzeitig erkannt und daher gleich entgegengewirkt.

Einen schönen Tag noch wünscht

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