Was passiert, wenn ein freiwillig Versicherter den Einkommensteuer Bescheid nicht innerhalb von drei Jahren der Krankenkasse vorlegen kann?
Ist dann unwiderruflich der Höchstbeitrag rückwirkend zu zahlen?
Denn das Finanzamt hat keine gesetzliche Frist bis wann der Bescheid fertig bearbeitet sein muss.
Theoretisch (ja, in der Praxis selten) kann sich das FA ja ewig Zeit lassen
-- Editiert von Evelin22 am 09.03.2021 12:28
Krankenkasse rückwirkend Höchstbeitrag?
9. März 2021
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Frage vom 9. März 2021 | 12:28
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 2x hilfreich)
Krankenkasse rückwirkend Höchstbeitrag?
#1
Antwort vom 9. März 2021 | 12:47
Von
Status: Schüler (174 Beiträge, 37x hilfreich)
Grundsätzlich muss die Krankenversicherung dann davon ausgehen und den Höchstbeitrag verlangen. Sollte es plausible Gründe geben, dass der Einkommenssteuerbescheid auch nach drei Jahren noch nicht vorliegt (wobei mir hier gerade die Fantasie fehlt, was das sein könnte), dann sollte man schleunigst sich bei der Krankenkasse melden und die Begründung liefern.
Zitat :Denn das Finanzamt hat keine gesetzliche Frist bis wann der Bescheid fertig bearbeitet sein muss.
Theoretisch (ja, in der Praxis selten) kann sich das FA ja ewig Zeit lassen
Naja. Wenn die Krankenkasse einen Nachweis des Einkommens fordert, dann würde ich mal behaupten, dass man verpflichtet ist, eine Einkommensteuererklärung abzugeben (weil eben nicht nur eine nichtstelbständige Beschäftigung). Und das hieße dann, dass selbst mit Fristverlängerung das Finanzamt noch rund 2 Jahre Zeit für den Einkommensteuerbescheid hat. Das schafft wohl selbst das langsamste Finanzamt.
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