Hallo,
ich war bis Mitte Dezember 2022 sozialversicherungspflichtig angestellt und bei einer gesetzlichen Krankenkasse A versichert.
Für Mitte bis Ende Dezember 2022 habe ich mich freiwillig versichert bei Krankenkasse A. Für Januar 2023 bekomme ich höchstwahrscheinlich ALG2, die Bearbeitung durch das JC zieht sich etwas. Habe ich durch den Bezug von ALG2 das Recht, die Krankenkasse sofort zu wechseln (rückwirkend zum 1.1.23), da sich mein Status geändert hat?
-- Editiert von User am 26. Januar 2023 14:21
-- Editiert von Moderator topic am 26. Januar 2023 17:46
-- Thema wurde verschoben am 26. Januar 2023 17:46
Krankenkasse sofort wechseln bei ALG2 Bezug
26. Januar 2023
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Frage vom 26. Januar 2023 | 14:20
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenkasse sofort wechseln bei ALG2 Bezug
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#1
Antwort vom 26. Januar 2023 | 14:51
Von
Status: Unbeschreiblich (32138 Beiträge, 5651x hilfreich)
Ein KK-Wechsel hat nichts mit ALG2 /Bürgergeld zu tun.ZitatHabe ich durch den Bezug von ALG2 das Recht, die Krankenkasse sofort zu wechseln :
Durch ALG2 erwirbt man auch keine besonderen Rechte.
Grundsätzlich ist ein KK-Wechsel möglich.
mE ändert sich für 2 Dezember-Wochen nichts. Die KV gilt für den gesamten Monat Dezember.
#2
Antwort vom 26. Januar 2023 | 15:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
So weit ich richtig verstanden habe dürfte ich mir eine neue Krankenkasse zum Beispiel aussuchen, wenn ich eine Beschäftigung bei einer neuen Firma anfange oder von einer Anstellung in die hauptberufliche Selbständigkeit gehe.
Hätte ich beispielsweise am 1.1.23 eine neue Arbeitsstelle angetreten, dürfte ich mir dann eine neue Krankenkasse aussuchen direkt für ab dem 1.1.
Wie sieht es aus, wenn man ab dem 1.1. stattdessen ALG2 bezieht? Kann man dann auch sofort die KK wechseln?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 26. Januar 2023 | 15:37
Von
Status: Unbeschreiblich (32138 Beiträge, 5651x hilfreich)
Bitte mal nachlesen:
https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkassenwechsel/
Auch dann kann man die KK wechseln.ZitatWie sieht es aus, wenn man ab dem 1.1. stattdessen ALG2 bezieht? :
Allerdings wohl nicht sofort. Es gibt Kündigungsfristen.
#4
Antwort vom 26. Januar 2023 | 17:44
Von
Status: Philosoph (13037 Beiträge, 4439x hilfreich)
Zitat:Allerdings wohl nicht sofort. Es gibt Kündigungsfristen.
Und schon gar nicht rückwirkend.
Gruß,
Axel
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