Ich bin versichert bei einer gesezlichen Krankenkasse.
Ich habe heute von meiner Krankenkasse die Mitteilung per eMail erhalten, dass eine laut meinem Hautartzt notwendige Entfernung eines Hauttumors nicht übernommen wird, da ich noch nicht 35 Jahre alt bin, und solche Behandlungen bis zum Erreichen dieses Lebensjahrs grundsätzlich nicht übernommen werden da sie als Vorsorge eingestuft würden.
Ist das korrekt dass ich den operativen Eingriff nun selbst bezahlen muss, weil ich noch nicht alt genug bin? Ich könnte zwar noch einige Jahre warten bis ich das notwendige Alter erreiche, doch bis dahin könnte der Tumor bösartig werden und Metastasen bilden. Das will ich verständlicherweise nicht.
Gibt es eine Möglichkeit meine Krankenkasse zur Zahlung zu zwingen oder sind gesezliche Krankenkassen tatsöchlich nicht zu solchen Leistungen verpflichtet?
-----------------
" "
Krankenkasse übernimmt Kosten nicht
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Das hört sich nach vorsorglichem entfernen an. Darauf besteht kein Anspruch und wird abgelehnt, da oft aus kosmetischen Gründen vorgeschoben. Besteht ein krankhafter Befund zahlt die KK.
-----------------
" Gruss aus Offenbach"
Hallo,
der Arzt trifft vor Behandlungsbeginn eine Entscheidung, ob die Leistung in den Bereich der gesetzlichen Krankenkasse fällt. Die reine Hautkrebsvorsorge wird von allen Krankenkassen ab 35 alle 2 Jahre bezahlt. Manche Krankenkassen zahlen auch für Jüngere.
Bei verdächtigen Befunden, die nähere Untersuchungen erfordern (nicht wünschenswert sind!), wird die Behandlung von allen Krankenkassen bezahlt. Die Abrechnung erfolgt durch den Arzt über die Versichertenkarte.
Wenn der Arzt eine Privatrechnung erstellt, hat er entschieden, dass die Behandlung nicht erforderlich war bzw. eine Wunschleistung des Patienten war.
Ggf. den Arzt befragen, ob er sich bei dieser Abgrenzung vertan hat. Hat der Arzt das Wort "Tumor" verwendet? Hat die spätere Tumoruntersuchung gutartig oder bösartig ergeben? Ggf. gibt es für die Zukunft ja auch noch andere Hautärzte.
Gruß
RHW
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten