Krankenkasse verhindert Krebsoperation – was nun?

20. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
josiph
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 14x hilfreich)
Krankenkasse verhindert Krebsoperation – was nun?

Hallo,

bei meiner Krankenkassen habe ich eine dringende Krebsoperation beantragt, die nicht im Leistungskatalog der Kasse ist, aber von den meisten Kassen übernommen wird. Die Kasse hat das Bewilligungsverfahren unnötig in die Länge gezogen, obwohl es sich um eine dringende Angelegenheit gehandelt hat, was der Kasse bekannt war. Die Kasse hat sogar ein MDK Gutachten erstellen lassen, in dem der Gutachter ein ganz anderes Krankheitsbild herbeigeredet und dementsprechend die Kostenüber¬nahme nach einem Jahr nicht empfohlen hat. Die Kasse hat dann die Übernahme verweigert. Auf das langwierige Widerspruchsverfahren habe ich mich nicht eingelas¬sen und bei Sozialgericht in der Sache ein Eilverfahren eingeleitet.

Folglich hat die Kasse ein neues MDK Gutachten von einem anderen Gutachter er¬stellen lassen. Ohne neue Sachverhalte hat dieser Gutachter ein zutreffendes Krankheitsbild bei mir festgestellt und die Operation empfohlen, die die Kran¬kenkasse folglich auch bewilligt hat.

Nun aber, hat sich mein Krankheitsbild so verschlechtert, dass diese vorgesehene Operation nicht mehr möglich ist, die Ärzte haben die Durchführung der Behandlung, die über 90 % vollständige Heilung versprach, abgelehnt und eine alternative Behandlung, die noch erheblich teurer ist und nur mit 50/50% Erfolg zu rechnen ist, empfohlen. Diese alternative Behandlung ist mit sehr viel Nebenwirkungen, erheblichen Belastung/Schädigung der gesunden Organe und auch Schmerzen ver¬bunden. Dazu kommt noch die mehrmonatige Behandlungsdauer.

Die Krankenkasse mein dazu, es ist doch nichts passiert, irren ist Menschlich und ich soll die Sozialgerichtsklage zurücknehmen und wenn ich einen Schadensersatz verlangen will, dann soll ich eine Zivilklage beim AG/LG einreichen.

Da mir momentan noch kein greifbarer Schaden entstanden ist, möchte ich trotzdem die Verfehlungen der Krankenkasse bei dem Bewilligungsverfahren, ohne dabei gleich einen Schadensersatz zu verlangen, feststellen lassen.

Nun meine Frage, ist dazu das Sozialgericht zuständig? Wenn ja, wie soll ich die Feststellung beantragen?

Vielen Dank für jeden Hinweis.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Wenn ja, wie soll ich die Feststellung beantragen?

Vielen Dank für jeden Hinweis.


Du erstmal garnicht. Such dir einen Anwalt für Sozialrecht, nur der wird wissen, was zu machen ist.

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